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Seit 1.1.2011 - Weichenstellung in eine neue Zukunft mit mehr privater Verantwortlichkeit in Fragen Zukunftssicherung - auch für Beamte.
Riester, Rürup, Alterseinkünftegesetz , Steuerreform sind nur der Anfang beim Einstieg in den Umbau des Sozialstaats alter Prägung hin zu einem Gemeinwesen, von dem wir nur eines sicher wissen: Nichts wird mehr so sein wie es war! Beamte müssen mit der Angleichung ihres Versorgungsniveaus an das Niveau der GRV rechnen - D.h. Absenkung des Versorgungsniveaus auf 66,78 % . Die Kürzung der Alterspensionen um 2 Jahresrenten durch Heraufsetzen der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist beschlossene Sache. Ausbildungszeiten wie Studium - von denen bisher 3 Jahre als ruhegehaltfähig anerkannt wurden - sollen in Zukunft wegfallen. Gerade beamtete Akademiker wie Richter und Staatsanwälte werden dann nicht mehr 40 Dienstjahre angerechnet bekommen, um den Höchstsatz von derzeit 71,75 % beim Altersruhegehalt zu erreichen. Noch gravierender wird sich diese Tatsache bei den Ruhegehältern wegen Dienstunfähigkeit auswirken. Da sich hier ohnehin weniger ruhegehaltfähige Jahre anrechnen lassen, wird sich hier eine Kürzung um 3 Jahre noch ungünstiger auswirken.
In der Schublade liegen noch weitere Grausamkeiten: Als Nahziel soll der Höchstversorgungssatz für Beamte von derzeit 75 % auf 71,75 % abgesenkt werden. Darüber hinaus verlieren, wie in der gesetzlichen Rente die Ausbildungszeiten ihre erhöhende Wirkung. In der Rente waren dies drei Jahre Ausbildung. Bei den Beamten sollen dagegen nur noch Hochschulzeiten bis 2,4 Jahre anerkannt werden. . Bund, Länder und Gemeinden könnten durch die Änderungen rund eine Milliarde Euro allein bis zum Jahr 2010 einsparen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28.09.2005 den Weg für weitere Kürzungen freigemacht. Die Klage von der Pensionären, die sich mit den Pensionskürzungen nicht abfinden wollten, wurde abgewiesen. Damit ist der Weg frei zu der wirkungsgleichen Anpassung der Beamtenpensionen an die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die gesetzliche Versorgung zu der auch die Beamtenversorgung zählt wird i.S. des rürupschen 3-Schichtenmodells in der Tendenz auf eine Basisversorgung hinauslaufen, die dazu dient allein die Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz zu sichern. Mehr Leistung ist nicht zu erwarten, weil mehr nicht zu finanzieren ist...
Was ist Beamten und Richtern bezüglich staatlich geförderter Altersvorsorge nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu empfehlen:
1. Priorität: Solange es noch in jungen Jahren möglich ist: Sichern Sie das von vielen verdrängte Risiko der Dienstunfähigkeit mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung ab. (Nicht zu verwechseln mit privater Berufsunfähigkeitsversicherung). Insbesondere, wenn Sie glauben, sie könnten nie dienstunfähig werden, sollten Sie die Versicherung abschließen. Warum? Weil Sie vermutlich noch so gesund sind, um diese Versicherung abschließen zu dürfen. Die anderen, die zur Einsicht gekommen sind und eine DU-Versicherung abschließen wollen, haben meistens Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung, Ausschlüssen oder Zuschlägen führen. Eine Untersuchung von Finanztest zeigt: Nur 20% der Antragsteller einer DU/BU - Versicherung erhält den gewünschten Versicherungsschutz. Alle anderen müssen mit Ablehnungen und Erschwerungsklauseln rechnen. Die Beiträge hierzu können jetzt nach der Steuerreform 2005 als sonstige Vorsorgeaufwendungen innerhalb bestimmter Grenzen voll abgesetzt werden. Die Versicherer honorieren einen Einstieg in jungen Jahren mit günstigen Beiträgen.
2. Steuerlich geförderte Altersvorsorge für Beamte und Richter: Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherung auf Kapitalbasis, Kapitallebensversicherung, betriebliche Altersversorgung. 1. Betriebliche Altersversorgung: Eine der vorteilhaftesten Möglichkeiten Altersvorsorge zu betreiben: Beamten können daran leider nicht teilnehmen! 2. Kapitallebensversicherung: Besteuerung nach Halbeinkünfteverfahren. Gegenüber anderen Kapitalanlagen, die voll besteuert werden, wird diese Form der Anlage nach wie vor steuerlich privilegiert, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird und der Vertrag frühestens mit Alter 60 zur Auszahlung kommt.
3. Rürup-Rente: Diese neue Renten-Produkt wurde speziell für Selbständige geschaffen, um diesem Personenkreis nach Fortfall des Steuerprivilegs für Kapitalversicherungen eine Möglichkeit zu eröffnen, überhaupt an einer Form steuerlich geförderter Altersvorsorge teilzunehmen. Besonders interessant für „frischgebackene" Pensionäre: Sofort beginnende Basisrente per Einmalbeitrag. Die Beiträge sind von der Steuer absetzbar und die sofort beginnende Rente muß für diese Jahrgänge nicht voll verteuert werden. 4. Private Rentenversicherung:- Interessant für Beamte: Die private Renten werden wird ab 2005 mit einem niedrigeren Ertragsanteil von nur 18 % statt bisher 27 % besteuert. (Rentenbeginnalter 65 Jahre) Bei schlechter Lebenserwartung aufgrund von Vorerkrankungen kann noch vor Ablauf der Aufschubzeit vom Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht werden. Die Zinsüberschüsse sind dann allerdings zur Hälfte zu versteuern. Auch kann die Versicherung beliehen werden.
5. Riester-Rente: Das für Beamte vorteilhafteste Vorsorgeprodukt mit der höchsten Förderung: Als einziges Produkt sind die Beiträge innerhalb der Fördergrenzen zu 100% steuerlich absetzbar. Für Richter ergibt sich hier mindestens eine Förderquote von 35% auf die eingezahlten Beiträge. Richter mit mehr als 3 Kindern können diese Förderquote noch durch die Kinderzulagen übertreffen. Eine noch höhere Förderquote ergibt sich, wenn noch andere Einkünfte zu versteuern sind, bei entsprechend hohem Grenzsteuersatz. Telekom-Beamte, Telekombeamte, Telekom Beamte Beamte müssen mit der Angleichung ihres Versorgungsniveaus an das Niveau der GRV rechnen - D.h. Absenkung des Versorgungsniveaus auf 66,78 % . Die Kürzung der Alterspensionen um 2 Jahresrenten durch Heraufsetzen der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist beschlossene Sache. Ausbildungszeiten wie Studium - von denen bisher 3 Jahre als ruhegehaltfähig anerkannt wurdn - sollen in Zukunft wegfallen.
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