DKV  Pflegetagegeldversicherung

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Testsieger Finanztest Januar 2009 1/09 von Stiftung Warentest

 

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L e i s t u n g e n

1. Für häusliche und teilstationäre Pflege bzw. Kurzzeitpflege werden insgesamt

in der Pflegestufe I 25 %,

in der Pflegestufe II 50 %,

in der Pflegestufe III 75 %,

des vereinbarten Pflegetagegeldes gezahlt.

In besonders gelagerten Einzelfällen kann die DKV zur Vermeidung von Härten versicherten Personen der Pflegestufe

III bei häuslicher Pflege 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes zahlen, wenn ein außergewöhnlich

hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt.

Das Pflegetagegeld wird auch gezahlt, wenn die Pflege nicht von Pflegefachkräften, sondern von Pflegepersonen

(Familienangehörige, Freunde, Nachbarn und sonstige ehrenamtliche Helfer) übernommen wird.

2. Für vollstationäre Pflege werden

100 %

des vereinbarten Pflegetagegeldes gezahlt, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen

der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.

Wählen Pflegebedürftige vollstationäre Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, werden

in der Pflegestufe I 25 %,

in der Pflegestufe II 50 %,

in der Pflegestufe III 75 %,

des vereinbarten Pflegetagegeldes gezahlt.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

TARIF PT DKV

PFLEGETAGEGELDVERSICHERUNG

ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN

PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV)

Die AVB umfassen diesen Tarif sowie (in einem gesonderten Druckstück) die Musterbedingungen 1994 - MB/EPV 94 -

des Verbandes der privaten Krankenversicherung und die Tarifbedingungen der DKV.

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Leistungen

1. Häusliche und teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege 2

2. Vollstationäre Pflege 2

Leistungen des Versicherungsnehmers

3. Monatliche Beitragsraten

Dieses Angebot zählt zu den zwei besten bundesweit zugänglichen Angeboten, die Finanztest untersucht hat mit dem Test-Ergebnis

Finanztest Januar 2009 01/09 Test Pflegeversicherungen DKV

 

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Unter der Rubrik Vertragsbesonderheiten „negativ“ kein Negativpunkt

 

Unter der Rubrik Vertragsbesonderheiten „positiv“  :

1. Leistungen können nachträglich ohne Gesundheitsprüfung  zum Ausgleich von Kostensteigerungen erhöht werden

2.Die allg. Wartezeit von 3 Jahren ab Vertragsschluß bis der Kunde erstmals Leistungen in Anspruch nehmen kann,  entfällt.

3. Sehr günstige Beiträge

4. Insbesondere bei hohen Eintrittsaltern bis zu 60% günstiger, als andere Anbieter.

5. Aufnahme bis Alter 100 zu besonders günstigen Beiträgen. Die meisten Anbieter

begrenzen das Höchsteintrittsalter auf 54 bis 65 Jahre.