DKV  Pflegetagegeldversicherung

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Testsieger Finanztest Januar 2009 1/09 von Stiftung Warentest

 

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Achtung in diese Falle sollten Sie sich nicht locken lassen!

Von vielen übersehen, das Wichtigste: Die  Gesundheitsfragen!

Ein Instrument der Versicherer nicht nur hinsichtlich der Annahmepolitik und Risikoselektion, sondern auch eine Option  darauf die Chance zu haben legal die Leistungen verweigern zu können!

 

Die Risikoprüfungsgrundsätze finden maßgeblich ihren Niederschlag in den Gesundheitsfragen zu gegenwärtigen und vergangenen Erkrankungen. Wird nach Vorerkrankungen gefragt, setzt sich der Antragsteller immer der Gefahr aus, etwas verschwiegen zu haben. Keiner weiss, was Ärzte über ihn aus „abrechnungspoltischen Gründen“ den Krankenkassen  mitgeteilt haben. Hier droht die Gefahr einer Obliegenheitsverletzung wegen Verstoßes gegen vorvertragliche Anzeigepflichten, insbesondere dadurch, dass der Betroffene nicht weiss, welches „Ärztelatein“ über ihn abgespeichert wurde. Im Schadenfall beruft der Versicherer sich auf diese Obliegenheitsverletzung und ist von der Leistung frei und nimmt sein außerordentliches Kündigungsrecht wahr. 

Die Vorerkrankungen werden erst im Schadenfall überprüft – nicht bei Antragsaufnahme, wenn es schon zu spät ist!

Lassen Sie sich von ihrer Krankenkasse,  mitteilen, welche Erkrankungen die Ärzte über sie abgerechnet haben. Auch fragen Sie bei ihrem Lebensversicherer und Unfallversicherer nach was in der sog. zentralen Wagnisträgerdatei auf die alle Versicherer zugreifen können, abgespeichert ist.  Oder Sie schließen bei einem Versicherer ab,  der nur nach gegenwärtigen – nicht nach vergangenen  - Erkrankungen fragt.  Nur so können Sie sicher sein, dass es im Schadenfall kein böses Erwachen gibt und Sie vielleicht 20 Jahre lang umsonst Beiträge umsonst gezahlt haben.   

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die privaten Pflegezusatzversicherungen überwiegend von der sog. 50-Plus Generation nachgefragt werden  und bei diesem Personenkreis i.d.R. bereits Vorerkrankungen aufgetreten sind, sollte auf die konkrete Formulierung der Gesundheitsfragen, ganz besonders geachtet werden.

Wir verlangen nur eine vereinfachte  Gesundheitsfragen zu aktuellen Erkrankungen:

 

Nur 3 Fragen werden gestellt! Siehe unten die  Fragen aus unserem Originalversicherungsantrag. Warum vereinfacht? Fragen wegen vergangener Erkrankungen sind nicht zu beantworten, wenn die Vorerkrankungen zur Zeit auskuriert sind. Bei ernsteren Vorerkrankungen sollte deshalb mit dem Abschluß einer Pflegezusatzversicherung abgewartet werden, bis die Erkrankung therapiert ist.

Hier die Fragen aus dem Originalantrag, des von uns empfohlenen Angebots:

Vorweg hier zuerst der Kommentar zur wichtigsten der 3 Fragen:

 

Frage 2: Besteht (nicht bestand!) ein körperlicher/organischer Fehler, eine angeborene oder erworbene Fehlbildung, ein chronisches Leiden oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit/ ein Grad der Behinderung? 

 

Wer bereits behindert,erwerbsunfähig oder an einer chronischen Erkrankung  (z.B. Diabetes) leidet, dem ist eine Risikoprüfung im Interesse der  anderen gesunden Versicherten, die im Versicherungsfall für die Leistungen aufkommen, zuzumuten.

Beachten Sie folgende Feinheiten: Hier wird nicht gefragt ob „ein körperlicher/organischer Fehler...“ bestanden hat, sondern es wird danach gefragt, ob er besteht! Danach beschränkt sich die Auskunftspflicht nur auf aktuelle vorhandene ärztlich dokumentierte gesundheitliche Erkrankungen, nicht auf ausgeheilte Vorerkrankungen!!!

Vergangene Vorerkrankungen sind nicht anzugeben, sofern kein Behandlungsbedarf  mehr gegeben ist.

 

Frage 1: Besteht eine Pflegebedürftigkeit oder wurde bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder sozialen Pflegeversicherung gestellt?

Diese Frage ist berechtigt, weil niemand sich versichern kann, wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist. Ein brennendes Haus ist nicht zu versichern.

 

Frage 3: Größe und Gewicht?

 

Wer durch übermäßige Nahrungsaufnahme sich körperlich schädigt, kann nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft der Versicherten für ihn eintritt. Wer mit der Feuerwehr aus dem Haus gehieft werden muß, kann sich hier nicht versichern.

Hier ein erstes Beispiel, welche Gesundheitsfragen andere  Versicherer stellen...

Hier machen Sie es dem Versicherer leicht, Ihnen im Versicherungsfall falsche Angaben zu unterstellen.