DKV  Pflegetagegeldversicherung

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Testsieger Finanztest Januar 2009 1/09 von Stiftung Warentest

 

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Textfeld: Achtung: Bei der Auswahl einer Zusatzversicherung sollten Sie zumindest darauf achten, dass möglichst viele der folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

Checkliste Pflegezusatzversicherung, Pflegetagegeldversicherung

• Das Versicherungsunternehmen sollte auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Vertragsjahre verzichten. 

• Leistungspflicht sollte bestehen, sobald auch die gesetzlichen Pflegepflichtversicherung leistet. Damit wird eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden. 

• Die von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anerkannte Pflegestufe sollte übernommen werden. 

• Nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung maßgebend sein, d. h. es sollte keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben. 

• Ein vereinbartes Tagegeld sollte bei steigenden Kosten erhöht werden können, ohne bei einem dann eventuell verschlechterten Gesundheitszustand Risikozuschläge zahlen zu müssen. 

• Bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nicht auf eine Form der Pflege festlegen, da man nicht wissen kann, ob man einmal stationär oder zu Hause gepflegt werden muss.

• Bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung sollte, damit die Leistung den Lebenshaltungskosten angepasst werden kann, das unwiderrufliche Recht eingeräumt werden, das Tagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen 

• Man sollte darauf achten, dass ein lebenslanger Versicherungsschutz gewährt wird. Dem Versicherten ist nicht damit gedient, wenn der Schutz nach einigen Jahren erlischt. Auch eine Begrenzung auf ein bestimmtes Endalter ist wenig sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Pflegebedürftigkeit im hohen Alter am größten ist. 
Da mittlerweile viele Anbieter eine Zusatzabsicherung gegen Pflegebedürftigkeit im Angebot haben, ist ein kritischer Vergleich angebracht.