DKV  Pflegetagegeldversicherung

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Textfeld: P F L E G E V E R S I C H E R U N G E N
Die Pflegeversicherung gibt es in zwei Formen:
1. Die seit 1995 geltende Pflegepflichtversicherung
2. Die Pflegezusatzversicherung, die von privaten Unternehmen angeboten wird.
Für Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, gilt der Grundsatz, dass die
Pflegepflichtversicherung in aller Regel der Krankenversicherung folgt. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme: Wer
freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ist, kann wählen, ob er die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen abschließen will (was nicht zu empfehlen ist!). Privat Krankenversicherte haben die
Wahl: Sie können die Pflichtversicherung bei Ihrer Gesellschaft oder bei einem anderen privaten
Krankenversicherungsunternehmen abschließen. Hier gilt die Empfehlung: Kranken- und Pflegepflichtversicherung bei
einem Unternehmen lassen. Die Beiträge werden sich nicht wesentlich unterscheiden, die Leistungen schon gar nicht.
Und wenn man bei zwei Privatunternehmen versichert ist, ist der Streit im Pflegefall vorprogrammiert um die Frage:
Krankheits-oder Pflegefall? Pflegebedürftige und pflegende Familienangehörige (die möglicherweise für ihre
Pflegeleistungen einen Zuschuss zur Rentenversicherung erhalten) sollten sich unbedingt so schnell wie möglich bei
ihren Kranken-/Pflegeversicherungen zur Registrierung melden.
Zu den beiden (gesetzlichen und privaten) Pflegeversicherungssystemen gilt Folgendes: Die Gesetzliche "funktioniert"
nach dem Umlageverfahren, d. h. die Leistungen für die aktuellen Bezieher werden durch die Beiträge der aktuellen
Einzahler finanziert. Die private Pflegepflichtversicherung funktioniert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren.
Allerdings muss die private Pflegeversicherung auch Elemente des Umlageverfahrens übernehmen - so das Gesetz:
Danach müssen die Verträge nicht nur für den Versicherungspflichtigen selbst, sondern auch für seine Angehörigen, für
die in der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung eine Familienversicherung bestünde, Leistungen vorsehen. Somit
müssen z.B. Kinder müssen beitragsfrei mitversichert werden, unterhaltsberechtigte Ehepartner werden vorerst zum
halben Beitrag mitversichert, hohe Geldleistungen für Hunderttausende von Pflegefällen bei Privatkrankenversicherten
müssen erbracht werden, ohne jemals Beiträge dafür kassiert zu haben. Dafür müssen künftig auch in der Privaten andere
mitbezahlen. Neben diesen Umlageelementen werden die Prämien der Privatversicherung auch hier pro Person nach
Alter und Geschlecht berechnet und nicht nach dem Einkommen.
Der Mangel der privaten Pflegeversicherung ist also der gleiche wie bei der privaten Krankenversicherung: Privat
Pflegeversicherte werden -im Gegensatz zu gesetzlich Pflegeversicherten - im Alter immer die Höchstbeiträge zahlen
müssen - bei Ehepaaren sogar immer für zwei Personen (bei einem relativ geringen Zuschuss aus der Rentenversicherung
für Rentner).
Broschüren vom Bundesministerium für Gesundheit zum Thema "Pflegeversicherung" gibt es über: Deutsche Vertriebs
Gesellschaft (DVG) für Publikationen und Filme, Birkenmaarstraße 8, 53340 Meckenheim, Tel. 02225926144, Fax -
926118. Außerdem hat das Bundesministerium ein gebührenpflichtiges Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
eingerichtet: 01805 - 996603.
PRIVATE PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG
Häufig wird die Frage gestellt, wer für die Pflegekosten von Angehörigen aufkommen muss, wenn das eigene
Einkommen des Pflegebedürftigen zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht
ausreicht, um die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu bestreiten. Reichen diese Zahlungen nicht, wird in aller Regel das
Sozialamt die Kosten übernehmen, nachdem eigene Reserven und Vermögen aufgebraucht sind. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann das Sozialamt auch nahe Angehörige, meist Kinder, zur Kasse bitten. Wer sein Leben lang für
sich allein aufgekommen ist, will bei Pflegebedürftigkeit ungern jemandem auf der Tasche liegen. Deshalb lässt sich die
finanzielle Lücke durch eine private Pflegezusatzversicherung schließen.
Die Zusatztarife werden in drei verschiedenen Arten von privaten Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen
angeboten:
Pflegerentenversicherungen
Pflegekostenversicherungen
Pflegetagegeldversicherungen
Die Pflegerentenversicherung ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Hierbei handelt es sich um eine intransparente
Kombination aus Versicherungsschutz (gegen Pflegebedürftigkeit und Tod) und einem unrentablen Sparvertrag. Die
Beiträge hierfür sind erheblich zu hoch. Besser ist es, nur das reine Pflegerisiko abzudecken und darüber hinaus zur
Verfügung stehendes Kapital selbst anzulegen.
Die Pflegekostenvariante orientiert sich an der gängigen Praxis der Krankenversicherer: Erstattet werden die tatsächlich
entstandenen Kosten (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz), die durch Rechnungen nachzuweisen
sind. Damit passt sie sich automatisch der Kostenentwicklung an. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der
Versicherte allerdings selbst tragen.
Demgegenüber wird bei der Pflegetagegeldvariante ein vereinbarter Geldbetrag pro Tag versichert. Für jeden Tag, an
dem der Versicherte ärztlich nachgewiesen pflegebedürftig ist, wird ohne einen Nachweis der tatsächlichen Kosten das
Tagegeld bezahlt. Wieviel Tagegeld der Versicherte tatsächlich bekommt, hängt von der Pflegestufe ab. Den vollen
Tagessatz gibt es erst bei Pflegestufe III. Viele Versicherungsunternehmen behalten sich vor, die Einstufung des
medizinischen Dienstes der Krankenkasse noch einmal selbst überprüfen zu lassen.
Bei allen Pflegezusatztarifen gilt, dass die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter steigen. Frauen zahlen aufgrund der
höheren Lebenserwartung höhere Beiträge als Männer.
Man stellt sich die Frage: Worauf muss ich achten, damit ich mit dieser zusätzlichen Police auch wirklich umfassend
gegen den Ernstfall abgesichert bin? Ärgerlich ist es, erst in der Notsituation feststellen zu müssen, dass die private
Versicherung gar nicht oder nicht ausreichend leistet. Manche Kostentarife zahlen zum Beispiel bei häuslicher Pflege
durch Angehörige gar nichts. Bei der Auswahl einer Zusatzversicherung sollten Sie zumindest darauf achten, dass
möglichst viele der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Das Versicherungsunternehmen sollte auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei
Vertragsjahre verzichten.
Leistungspflicht sollte bestehen, sobald auch die gesetzlichen Pflegepflichtversicherung leistet. Damit wird
eine zusätzliche medizinische Untersuchung vermieden.
Die von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anerkannte Pflegestufe sollte übernommen werden.
Nach Beginn der Leistung sollten die ärztlichen Ergebnisse der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
maßgebend sein, d. h. es sollte keine zusätzlichen Untersuchungen, keine Warte- oder Karenzzeiten geben.
Ein vereinbartes Tagegeld sollte bei steigenden Kosten erhöht werden können, ohne bei einem dann eventuell
verschlechterten Gesundheitszustand Risikozuschläge zahlen zu müssen.
Bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte man sich nicht auf eine Form der Pflege festlegen, da
man nicht wissen kann, ob man einmal stationär oder zu Hause gepflegt werden muss.
Man sollte darauf achten, dass ein lebenslanger Versicherungsschutz gewährt wird. Dem Versicherten ist nicht
damit gedient, wenn der Schutz nach einigen Jahren erlischt. Auch eine Begrenzung auf ein bestimmtes
Endalter ist wenig sinnvoll, da die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer Pflegebedürftigkeit im hohen
Alter am größten ist.
Da mittlerweile viele Anbieter eine Zusatzabsicherung gegen Pflegebedürftigkeit im Angebot haben, ist ein kritischer
Vergleich angebracht.

ANTRAGSTELLUNG / GESUNDHEITSFRAGEN
In den Anträgen zu Personenversicherungen werden fast immer Fragen zur Gesundheit gestellt. Diese müssen unbedingt
vom Antragsteller selbst und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Lassen Sie sich niemals von einem Vertreter (der
seine Abschlussprovision verdienen möchte) dazu verleiten, irgendwelche Vorerkrankungen nicht anzugeben ("weil sie
bedeutungslos seien"). Denn mit Ihrer Unterschrift unter dem Antrag entbinden Sie in der Regel für die Vergangenheit
und für die Zukunft alle Ärzte und Institutionen gegenüber der Gesellschaft von der Schweigepflicht. Nur wenn jemand
später durch neutrale Zeugen beweisen kann, dass er dem Vertreter bestimmte Vorerkrankungen genannt hat, muss sich
das Versicherungsunternehmen dieses Wissen des Vertreters zurechnen lassen (so der Bundesgerichtshof: Der Vertreter
sei "Auge und Ohr" seiner Gesellschaft).
Die privaten Versicherungsunternehmen sind grundsätzlich nicht, wie viele glauben, verpflichtet, Angaben im Antrag
schon bei der Antragstellung zu überprüfen. Auch eine ärztliche Untersuchung befreit den Antragsteller nicht von der
Verpflichtung, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (wie soll ein Arzt z. B. bei einer
"Augenblicksuntersuchung" eine Allergie feststellen, die auf jeden Fall als erhebliche Vorerkrankung anzugeben ist). Die
Gesellschaften überprüfen die Antworten auf Gesundheitsfragen meistens erst, nachdem ein teurer Versicherungsfall
eingetreten ist. Dann können sie die Krankengeschichte eines jeden Versicherten theoretisch bis zur Geburt
zurückverfolgen und alle verschwiegenen Vorerkrankungen entdecken. Der Versicherte erhält möglicherweise keine
Leistungen, kann gekündigt werden und steht fortan ohne jeden Versicherungsschutz da (den er dann meistens anderswo
auch nicht erhält).