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richterversorgung.de Für Richter, Staatsanwälte und alle Beamten! Fon 0621/4546502 Kontakt
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Sie suchen als Beamter, Richter oder Soldat eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die auch den Namen verdient? Unser spezielles Angebot für Sie, das Sie in dieser Form nur hier bekommen! Lassen Sie es nicht zur Glückssache werden an den richtigen Berater zu gelangen.
Das kann ich Ihnen persönlich garantieren:
1. Auf Wunsch professionelle Ermittlung des Versorgungsbedarfs im Rahmen einer kostenlosen ausführlichen (16 Seiten) Ruhegehaltsberechnung für den Fall des Eintritts der Dienstunfähigkeit. Gerne auch in Form einer Onlineberatung. 2. Eine individuelle Beitrags- und Bedingungsaufstellung aller (wirklich aller!!!) Anbieter von Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen unter Berücksichtigung ihres Eintrittsalters, der gewünschten Versicherungsdauer und der gewünschten Rentenhöhe, einschließlich aller Direktversicherer und Sonder-Gruppentarife mit Berufsklauseln. Weit über 100 Tarife ermittelt über Morgen & Morgen!
3. Hier bekommen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung und nicht eine Kapitalversicherung mit angebündelter DU-Versicherung (wie so oft aufgeschwatzt). Es sei denn Sie wünschen dies ausdrücklich.
4. Wir lassen Sie nicht in die „Gesundheitsfragen-Falle" tappen. Wir haben große Erfahrung damit, wie Versicherer die Vorerkrankungen beurteilen. Wir sagen Ihnen vor Antragstellung für beamte, ob Sie mit Zuschlägen, Ausschlüssen oder gar Ablehnungen zu rechnen haben. Schon ein unbedacht gestellter Antrag führt schnell zu einem Eintrag in die zentrale Hinweisdatei der Versicherer. Folge: Sie werden dann von allen anderen Versicherern abgelehnt, ohne dass man Ihren Fall nochmals individuell prüft.
5. Seltene Vorerkrankungen: Direkter telefonischer Zugang unter Umgehung der regulären Antragserfassung zu den Gesellschaftsärzten der versicherungsmedizinischen Abteilung der Versicherer. Faktisch anonyme Risikoprüfung noch am gleichen Tag möglich.
6. Hunderte Richter und Staatsanwälte haben seit über fünf Jahren ihren Schutz richterversorgung.de anvertraut. Seit zwei Jahren, nach großem Zuspruch, bieten wir diesen Schutz auch allen anderen Beamten an. Unten finden Sie weitere detaillierte Informationen
Für die Aussagen oben verbürge ich mich persönlich!
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Die 3 unerlässlichen Mindestkriterien Darauf sollten Sie beim Abschluß von Berufsunfähigkeitsversicherungen unbedingt achten, wenn Sie als Beamter vor bösen Überraschungen gefeit sein wollen: Wenn diese Kriterien erfüllt werden, können Sie eigentlich nicht mehr viel falsch machen! Klicken Sie hier
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Derzeit geltende Beamtenklauseln auf dem Markt
So sollte die Beamtenklausel nicht lauten: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird." siehe http://www.versicherungsombudsmann.de/708.html
Entscheidung des Ombudsmannes vom 31. Januar 2003 Aktenzeichen: 3290/2002-L Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Zur Auslegung einer Beamtenklausel Leitsätze: Hat der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen die Feststellung vollständiger Berufsunfähigkeit daran geknüpft, dass die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird, so hat der Versicherungsnehmer allein mit der Vorlage der Entlassungsurkunde den Eintritt des Versicherungsfalles nicht bewiesen. Er muss darüber hinaus beweisen, dass bei ihm tatsächlich Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Versicherer hat diesbezüglich ein eigenes Prüfungsrecht.
Signal-Iduna beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel nur Lebenszeitbeamte med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Ist die versicherte Person Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt sie als vollständig berufsunfähig, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze - aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allg. Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. § 4 e) Einreichen der Entlassungs- bzw. Ruhestandsversetzungs-Verfügung des Dienstherrn.
DBV Winterthur beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel nur Lebenszeitbeamte med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Bei Beamten auf Lebenszeit leisten wir auch, wenn der versicherte Beamte ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist und solange der Beamte Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes erhält. § 2 (1) Vertragsgrundlage 753 (1)- T04 Stand 01.2004
Debeka siehe Bedingungen 2008
BBV beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel nur Lebenszeitbeamte med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses … in den Ruhestand versetzt wird. Bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit gilt dies längstens für einen Zeitraum von 24 Monaten. Danach muss Berufsunfähigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 vorliegen, die der Versicherte zu beantragen und nachzuweisen hat. § 2 (5) Bed. für BUZ BBV L (01.2004)
Nürnberger med. Nachprüfungsrecht des Versicherers „...wenn die versicherte Personals Beamtin/Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist... und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist."
MV med. Nachprüfungsrecht des Versicherers "allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Universa med. Nachprüfungsrecht des Versicherers "Berufsunfähigkeit liegt bei Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern auch vor, wenn der versicherte Beamte oder Richter allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt bzw. allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit entlassen wurde. Bei Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern auf Probe, die allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit entlassen bzw. bei Beamten des öffentlichen Dienstes auf Widerruf, bei denen allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit das Beamtenverhältnis widerrufen wurde, erbringen wir ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entlassung bzw. des Widerrufs die versicherten Leistungen bis zum Ablauf des Monats in dem die versicherte Person stirbt oder die vertragliche Leistungsdauer endet, längstens jedoch für 36 Monate."
WWK med. Nachprüfungsrecht des Versicherers bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden
Condor beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel med. Nachprüfungsrecht des Versicherers §2 Was ist Berufsunfähigkeit (Pflegebedürftigkeit) im Sinne dieser Bedingungen? Absatz (3) Berufsunfähigkeit kann von Beamten auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder dauernde Versetzung in den Ruhestand belegt werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass diese Verfügung nach ärztlicher Beurteilung und ausschließlich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte erfolgt (Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens). In diesem Fall werden wir keine weiteren Untersuchungen gemäß § 4 Absatz 2 durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Die Leistungen werden dann ab dem Entlassungs- bzw. Versetzungstermin erbracht. Der Ausschluss der Verweisung (siehe Absatz 1) gilt auch hier.
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Dienstunfähigkeit von verbeamteten Lehrern des Schuldienstes ein besonderer Fall! Zunächst einige Daten: Der Anteil der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (bezogen auf alle Dienstherren in der Bundesrepublik) beträgt 2001 39 %.
Im Lehrerbereich beträgt der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit 54 % in 2001 Bei den gesetzlich Rentenversicherten wird nur jeder fünfte - also 20% - vorzeitig berufsunfähig. S. Tabelle ganz unten.
Für einen Berufsunfähigkeitsversicherer heißt dies: Die Angehörigen des Schuldienstes gehören mit zu den risikoträchtigsten Berufen: Der Eintritt des Versicherungsfalls ist wahrscheinlicher als der Nicht-Eintritt! Ein Großteil der Assekuranz ermöglicht nicht den Abschluß einer Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Für Lehrer wird es noch schwieriger, da die Versicherer - wenn überhaupt - entweder saftige Zuschläge verlangen oder es wird nur eingeschränkter Versicherungsschutz geboten, durch Kürzung der Risikodauer auf Endalter 50-, 55 - oder 60 Jahre. Die Zeiten des höchsten Risikos sind damit nicht versichert. Erst recht nicht wird die echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel angeboten:
Viele Versicherungen bieten keine „Dienstunfähigkeits-Klausel", worin der Begriff der Berufsunfähigkeit durch den der Dienstunfähigkeit ersetzt wird, für Beamte wie etwa Lehrer. Dies tun sie deshalb nicht, weil die Beurteilung der Dienstunfähigkeit von Beamten oft nicht allein auf Grundlage der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorgenommen wird. Vielmehr werden oft auch andere, subjektive Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist Ermessenssache des Amtsarztes. So kann es durchaus sein, dass allein die gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Dienstunfähigkeit begründen.
Beamte und Lehrer benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung und nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Hier bekommen Sie den Top-Dienstunfähigkeitsschutz,
der in seiner Definition nicht wie alle anderen Versicherer, die noch die Beamtenklausel anbieten, die Zahlung der Rente davon abhängig macht, dass die Dienstunfähigkeit ausschließlich aus medizinischen Gründen verursacht ist.
Als einziger Anbieter auf dem Markt für Grund- Haupt- Berufs- Realschullehrer und Gymnasiallehrer Keine Einschränkung der Risiko- und Leistungsdauer auf eine Zeitpunkt vor Endalter 67 Dienstunfähigkeitsklausel/Beamtenklausel: Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung In den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.
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Richard Damme
Initiator von Richterversorgung.de
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berät Sie persönlich
Fon 0621/54933292
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