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Kapitalbildende Versicherungen: Die Steuerprivilegien kapitalbildender Versicherungen (Kapitallebensversicherung, betriebliche Direktversicherung, Privatrente mit Kapitalwahl, Unfallpolice mit Beitragserstattung, Sterbegeldversicherung) werden für Verträge, die ab 2005 geschlossen werden eingeschränkt. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, sind die Beiträge nicht mehr absetzbar (Ausnahme Rürup-Rente) und der Ertrag (Auszahlung abzüglich Beiträge) muss nach dem 60. Geburtstag zur Hälfte, vor dem 60. Geburtstag vollständig versteuert werden. Wer sich für eine solche Sparmöglichkeit mit Versicherungsschutz entscheidet, sollte die Versicherer danach vergleichen, wie kapitalstark und sicher sie von Analysten bewertet werden. Die Kapitalstärke sagt auch etwas darüber aus, wie verlässlich die Prognose über die Rente ist, die der Anleger am Ende ausgezahlt bekommt. Denn Garantiezins und Überschussprognose hin oder her: Am Ende der Vertragslaufzeit bekommen Kunden bei gleichem Garantiezins nicht von allen Versicherungen gleich viel Geld ausgezahlt. Wegen unterschiedlicher Anlage- und Auszahlungsstrategien gibt es bei der Auszahlungssumme der verschiedenen Versicherungsgesellschaften Schwankungen von bis zu einem Prozentpunkt. Unter dem Strich kommt es also eher auf die Leistungsfähigkeit des Versicherers und auf seine professionelle Anlagestrategie an als auf ein hohes Auszahlungsversprechen, das dann doch nicht eingehalten werden kann. Lebensversicherung ist ein langfristiges Geschäft, bei dem eine dauerhafte und solide Unternehmenspolitik besonders wichtig ist. Telekom-Beamte, Telekombeamte, Telekom Beamte
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