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Dieser Ärger im unten beschriebenen Fall müßte nicht sein, wenn die BU-Versicherung beim richtigen Versicherer mit DU-Klausel abgeschlossen worden wäre.
Hier ein Fall entnommen aus dem Internetportal
Hb//www.schmerzhilfe-portal.de/viewtopic.php?p=38953

Sondermeldung! Bald gibt es sie nicht mehr.
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Noch gibt es die echte Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel. Wegen einer Konzernfusion, wird der einzige Anbieter diese vorteilhafte Regelung streichen. Fragen Sie an bis spätestens zum 1.8.2010!
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Verfasst am: 29th Januar 2005, 13:45 Titel:
50 % BU einer Lehrerin, Ärger mit Gutachter
  Telekom-Beamte, Hi!
Ich möchte hier zwar nicht meine gesundheitlichen Probleme ansprechen.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es hier einige Leute gibt, die mir aufgrund eigner Erfahrungen mit ihrer BU-Versicherung weiterhelfen können.
Ich weiß, dass man eine Rechtsberatung im Netz nicht geben darf, deshalb wende ich mich mit folgendem abstrakten Fall, den meine Tochter als Jurastudentin zur Diskussion stellte an Euch.

Nach 3 -maliger Schulterluxation und dauerhaften Problemen (Bewegungseinschränkungen und Schmerzen) ließ die Lehrerin A ihre Schulter operativ bei einem führenden Schulterspezialisten in Heidelberg sanieren; weil sie sich dadurch erhebliche Besserung versprach.
Das Schultergelenk war danach zwar stabil, aber die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen blieben; so dass sie seit kurzem wegen dauernder Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wurde (2 Jahre nach der OP).
Da A eine Berufsunfähigkeitsversicherung hatte, meldete sie bei ihrem Versicherer (Sitz Aachen und München) ihre Dienstunfähigkeit und verlangte Leistungen aus der abgeschlossenen BU-Versicherung.
A ist bekannt, dass DU nicht BU sein muss! Der Vertrag hat leider keine DU-Klausel.
Sämtliche der Versicherung vorgelegten Bescheinigungen (Hausarzt, Neurologe, Reha-Klinik, Gutachten wg. Inanspruchnahme der Unfallversicherung, etc.) bestätigen die Bewegungseinschränkungen und die chronischen Dauerschmerzen.
Die Lehrerin fühlt sich natürlich nicht wegen der Bewegungseinschränkung, sondern wegen der Schmerzen (Schulter mit Ausstrahlung in den Arm und Zeige-/Mittelfinger, Nacken, Kopf und Rücken) berufsunfähig. Starke Schmerzmittel (Opiate) können nicht genommen werden, da sie als Nebenwirkung Kreislaufschwierigkeiten und Schwindel verursachen (auch nach längerer Einnahmezeit!). Es wurden mehrere Medikamente getestet. Nur Voltaren retard und Mydocalm werden vertragen. Aufgrund des Restschmerzes unter Einnahme dieser Medikamente kann A den Unterricht in der Klasse nicht führen. Auch kann sie sich schmerzbedingt nicht auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes konzentrieren, geschweige dann Klassenfahrten die Verantwortung auf Klassenfahrten, etc. übernehmen.
Arm Abspreizen und Vorheben wie z.B. beim Autofahren und Sitzen am Schreibtisch verschlimmern die Beschwerden.
Obgleich A im letzten Schuljahr schon eine Stundenreduzierung aus gesundheitlichen Gründen hatte, war sie überwiegend schmerzbedingt krank geschrieben.
Dies sah der Amtsarzt auch so und sprach eine dauerhafte DU aus, die zur Versetzung in den Ruhestand führte.

Der Versicherer (private BU) hat das amtsärztliche Gutachten
nicht anerkannt und A wegen Feststellung der 50 %igen BU zu einem Gutachter geschickt. Der Gutachter konzentriert sich in seinem Gutachten auf die Bewegungseinschränkung des Armes; die Schmerzen und die daraus resultierenden Folgen wie "nicht fähig den Unterricht zu leiten, mangelndes Konzentrationsvermögen, ständige Gereiztheit, etc." werden im Gutachten ungenügend gewürdigt. Fazit: Unter einer entsprechenden Medikation ist A nicht zu 50 % BU. Im Gutachten befindet sich auch kein Hinweis darauf, dass A diese Medikamente nicht verträgt (Schwindel).

Was meint ihr zu dem Fall?
Was für Möglichkeiten bleiben A, die über ihren Dienstherr aufgrund ihres Alters nur die Mindestversorgung erhält und nun zu den massiven gesundheitlichen Problemen auch noch finanzielle Schwierigkeiten bekommt.
Ich bin wirklich am Ende! und wäre für jeden Rat dankbar.

Schade, dass Schmerzen keine Geräusche machen, dann könnte nämlich der Gutachter erkennen, dass bei diesem Geräuschpegel kein Unterricht möglich ist, weil Schüler und Lehrerin sich gar nicht verstehen können.

Auf jeden Fall schon mal Danke für´s zuhören!
Haben die Fachleute hier vielleicht auch noch Ahnung von rechtlichen Dingen?

Sütne                               


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