|
Geht man von dem Grundsatz aus: „Ein brennendes Haus kann man nicht versichern", dann müsste man daraus den Schluss ziehen:
„Wer nicht in gesunden Tagen vorgesorgt hat einer Solidargemeinschaft der Versicherten beizutreten, dem wird im drohenden Schadenfall auch keine Solidargemeinschaft mehr aufnehmen". oder anders ausgedrückt
Keiner kann erwarten noch auf dem Sterbebett, schnell eine möglichst hohe Lebensversicherung abschließen zu können und sich der Solidarität der Gemeinschaft der Versicherten sicher zu sein, dass diese im Falle des Ablebens mit einer möglichst hohen Summe einsteht.
Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Versicherungsbranche, wenn es nicht die „berühmten" Ausnahmen von der Regel geben würde, die über eine „Mischkalkulation" - und zwar ohne Haken und Ösen - den Grundsatz durchbrechen.
Als Fachmann sollte man nicht zu laut über dieses Thema nachdenken, denn wenn es zu laut ist, könnte es sein dass der Versicherer sich von den Tarifen verabschiedet… weil er feststellt, dass nur noch die ungünstigen Risiken bei ihm anfragen…
Lebensversicherung-Todesfallschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen für Jedermann.
Es wird nicht gefragt, ob Sie rauchen. Keine Abfrage der Versicherungsschufa.. Mehr dazu siehe Artikel Finanztest zur sog. HIS
Sonderregelung: Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung oder Fragen Vorerkrankungen und spielen keine Rolle
Bei einem Eintrittsalter bis 35 Jahren darf die Todesfallsumme 60.000,00 € nicht übersteigen Bei einem Eintrittsalter von 36 bis 40 Jahren darf die Todesfallsumme 52.500,00 € nicht übersteigen Bei einem Eintrittsalter ab 41 bis 55 Jahren darf die Todesfallsumme 45.000,00 € nicht übersteigen
Bei Tod im ersten Jahr Zahlung 25% der Versicherungssumme (15000€) Bei Tod im zweiten Jahr Zahlung 50% der Versicherungssumme (30000 €) Bei Tod im dritten Jahr Zahlung 75% der Versicherungssumme (45000€) Bei Tod ab dem vierten Jahr Zahlung 100 % der Versicherungssumme (60000€)
Bei Einschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung in Form der Beitragsfreiheit erfolgt keine Gesundheitsprüfung unter folgenden Voraussetzungen:; Höchstbeitrag monatlich 250 € ; Karenzzeit 3 Jahre bei Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit wegen Krankheit; Bei unfallbedingter Dienstunfähigkeit wird sofort geleistet. Selbst schwerste Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Jeder wird versichert!
Fragen Sie bitte an Kontakt (https SSL verschlüsselte Übermittlung) Geburtsdatum und Höhe der Versicherungssumme angeben, Sie bekommen noch am gleichen Tag per Mail ein Angebot mit Bedingungen und Antragsunterlagen.
|
|