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Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, Gesundheitsfragen
Geht man von dem Grundsatz aus: „Ein brennendes Haus kann man nicht versichern", dann müsste man daraus den Schluss ziehen:
„Wer nicht in gesunden Tagen vorgesorgt hat einer Solidargemeinschaft der Versicherten beizutreten, dem wird im drohenden Schadenfall auch keine Solidargemeinschaft mehr aufnehmen". oder anders ausgedrückt
Keiner kann erwarten noch auf dem Sterbebett, schnell eine möglichst hohe Lebensversicherung abschließen zu können und sich der Solidarität der Gemeinschaft der Versicherten sicher zu sein, dass diese im Falle des Ablebens mit einer möglichst hohen Summe einsteht.
Dieser Grundsatz gilt für die gesamte Versicherungsbranche, wenn es nicht die „berühmten" Ausnahmen von der Regel geben würde, die über eine „Mischkalkulation" - und zwar ohne Haken und Ösen - den Grundsatz durchbrechen.
Als Fachmann sollte man nicht zu laut über dieses Thema nachdenken, denn wenn es zu laut ist, könnte es sein dass der Versicherer sich von den Tarifen verabschiedet… weil er feststellt, dass nur noch die ungünstigen Risiken bei ihm anfragen…
Risikolebensversicherung-Todesfallschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen für Jedermann.
Es wird nicht gefragt, ob Sie rauchen. Keine Abfrage der Versicherungsschufa.. Mehr dazu siehe Artikel Finanztest zur sog. HIS
Sonderregelung: Risikoversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Fragen Vorerkrankungen und spielen keine Rolle
Bei einem Eintrittsalter bis 35 Jahren darf die Todesfallsumme 60.000,00 € nicht übersteigen Bei einem Eintrittsalter von 36 bis 40 Jahren darf die Todesfallsumme 52.500,00 € nicht übersteigen Bei einem Eintrittsalter ab 41 bis 55 Jahren darf die Todesfallsumme 45.000,00 € nicht übersteigen
Bei Tod im ersten Jahr Zahlung 25% der Versicherungssumme (15000€) Bei Tod im zweiten Jahr Zahlung 50% der Versicherungssumme (30000 €) Bei Tod im dritten Jahr Zahlung 75% der Versicherungssumme (45000€) Bei Tod ab dem vierten Jahr Zahlung 100 % der Versicherungssumme (60000€)
Bei Einschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung in Form der Beitragsfreiheit erfolgt keine Gesundheitsprüfung unter folgenden Voraussetzungen: Höchstbeitrag monatlich 250 € ; Karenzzeit 3 Jahre bei Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit wegen Krankheit; Bei unfallbedingter Dienstunfähigkeit wird sofort geleistet. Selbst schwerste Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Jeder wird versichert! Fragen Sie bitte an Kontakt (https SSL verschlüsselte Übermittlung) Geburtsdatum und Höhe der Versicherungssumme angeben, Sie bekommen noch am gleichen Tag per Mail ein Angebot mit Bedingungen und Antragsunterlagen.
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Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Hier finden Sie zwei Tarife einer Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen mit sofortigem Versicherungsschutz ( klassisch und fondsgebunden )
Bis maximal 60.000.- € Versicherungsschutz. Die Leistung beträgt ab sofort max. 15.000.- Euro ( 25 % ) im zweiten Jahr 30.000.- € (50% ) im dritten Jahr 45.000.- ( 75% ) und ab dem viertem Jahr max. 60.000.- € ( 100% ), bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.
Hervorzuheben ist, daß bis zu Eintrittsalter von 48 Jahren eine Beitragsbefreiung in Falle einer Berufsunfähigkeit mit vereinbart werden kann. Auch hier muß keine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen Diese Tarife sind für Personen zwischen 15 und 55 Jahren. Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung Wenn Sie im Alter von 50 bis 75 sind, können Sie diesen Vorsorge- oder Sterbegeld Plan abschliessen Die Lebensversicherung ist eine Versicherungsform, bei der der Versicherer monatlich einen Beitrag an die Versicherung zahlt, deren Leistung dann darin besteht, an die Hinterbliebenen einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn der Versicherte tatsächlich sterben sollte. Weil die Versicherungen daraus ein Geschäft machen, prüfen sie vor Abschluss der Lebensversicherung, ob der Versicherte gewisse Krankheiten hat, die zu Tod führen könnten. Sollte der Versicherte in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung sein, ist auch die Wahrscheinlichkeit des Todes größer. Folglich lohnt es sich nicht für die Versicherungen, weshalb es auch nicht zum Abschluss der Lebensversicherung kommt. Allerdings gibt es Versicherungen, die keine Gesundheitsfragen stellen und Lebensversicherungen an keine anderen Bedingungen knüpfen.
KREBS ? AIDS ? VON ANDEREN VERSICHERERN ABGELEHNT ? Dann hilft Ihnen unsere Kapitalbildende Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen Träume und Ziele gibt es in jedem Lebensalter. Gut, wenn daraus Wirklichkeit werden kann. Und für die Versorgung im Alter - auch wenn dies jetzt vielleicht noch in weiter Ferne liegt - lohnt es sich, frühzeitig etwas auf die „hohe Kante" zu legen. Eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen können Sie bequem und schnell beantragen. Es werden keine Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand gestellt. Gestaltungs- und Leistungsmerkmale Eintrittsalter von 14 Jahre bis 70 Jahre
Maximale Laufzeit bis Alter 85 Jahre
Mindestversicherungsdauer 12 Jahre
Laufende Beitragszahlung
Attraktiv verzinstes Beitragsdepot möglich
Versicherungssumme bis maximal 25.000 EURO
Überschussverwendungsform : Verzinsliche Ansammlung
Bei Tod der versicherten Person während der ersten 3 Jahre werden anstelle der Versicherungssumme die gezahlten Beiträge erstattet; bei Unfalltod jedoch die volle Versicherungsleistung
Sicherheit für den Fall der Fälle - der Hinterbliebenenschutz Leistung im Todesfall kann zwischen 10% und 200% der Beitragssumme gewählt werden im Todesfall wird die vereinbarte Summe oder das höhere Fondsguthaben ausgezahlt bis zu einer Todesfallleistung von 50.000€ ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich volle Leistung bei Unfalltod ab dem ersten Tag, sonst gilt eine dreijährige Aufbauzeit innerhalb der das vorhandene Guthaben ausgezahlt wird Erhöhung der Todesfallleistung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie möglich bei Eintritt eines von 9 definierten Ereignissen für die versicherte Person Heirat Geburt eines Kindes Adoption eines Kindes Scheidung Bestehen der Meisterprüfung Wechsel in die berufliche Selbständigkeit Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei selbständigen Handwerkern Reduzierung der gesetzlichen bzw. berufsständischen Hinterbliebenenabsicherung durch Gesetzes- oder Satzungsänderungen alle 5 Jahre ohne besonderen Anlass
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Fondsversicherung ohne Gesundheitsfragen, Gesundheitsprüfung#
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Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Gesundheitsprüfung
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Private Rentenversicherung mit Risikoversicherung ohne Gesundheitsfragen - Gesundheitsprüfung
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Risikoversicherung ohne Gesundheitsfragen ohne Gesundheitsprüfung
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Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ohne Gesundheitsprüfung Lebensversicherung
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