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Die Bundesregierung bessert die verkorkste Rürup-Rente nach. Spitzenverdiener können erheblich mehr Auswahl bei den Produkten und höhere Renditen erwarten.
Der Schreck des Professors übertrug sich auf die Mannschaften zahlreicher Versicherungsvertriebe. Selbst langwierige Schulungen machten die komplexen Regeln kaum verständlich. Die Vermittler scheuten die natürlichste Frage der Welt: Lohnt sich eine Rürup-Rente für mich? Seriös war das oft kaum zu beantworten. Das soll sich nun ändern. Nach anderthalb Jahren beheben die Beamten im Bundesfinanzministerium jetzt mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2007 die Panne: Jeder Anleger kann demnach Beiträge zur Rürup-Rente ab dem ersten Euro absetzen - und zwar rückwirkend für das gesamte Jahr 2006. Das beschert alleinstehenden Selbstständigen in diesem Jahr eine Extraerstattung von bis zu 1180 Euro. „Der Etikettenschwindel wäre vorbei", bekräftigt Wolfgang Scholl vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach der Neuregelung profitieren vor allem Selbstständige, aber auch Freiberufler und Angestellte. Bei Spitzenverdienern wirkt ein enormer Steuerhebel: Der hievt die avisierte Rendite auf bis zu sechs Prozent. Das ist deutlich mehr als sich mit einer Privatrente erzielen ließe. Die nachträgliche Freilegung des Steuerhebels könnte Schwung in den Rürup-Verkauf bringen. Der ist wegen der hohen Beiträge für Finanzdienstleister, Vertriebe und Kunden gleichermaßen interessant. Bis zu 20000 Euro können Anleger jährlich steuerbegünstigt in die Produkte pumpen, Ehepaare doppelt so viel. Das ist, gemessen an sonst üblichen Fördersummen, ein dicker Batzen. Hoffnungen auf gute Umsätze macht sich die Versicherungsbranche. „Ich bin überzeugt, das Geschäft zieht jetzt deutlich an", sagt Wolf-Rüdiger Heilmann, Geschäftsführer Lebensversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Um gut betuchte Anleger für die Fördervorsorge à la Rürup zu gewinnen, bieten viele Gesellschaften variable Einzahlungen. Bei der Allianz etwa können Versicherte neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1000 Euro nachschießen. Das ist durchaus ein Angebot für Selbstständige, die am Jahresende ein paar Tausend Euro übrig haben. Als zweites Zugpferd setzen die Finanzdienstleister ein verführerisches Modell ein: Auch Beiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz lassen sich absetzen, wenn der an die Rürup-Police gekoppelt ist. „Steuerlich kann sich das lohnen, muss es allerdings längst nicht immer", sagt Thomas Dommermuth, Leiter des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung. In der Praxis sei das Modell allerdings komplex und rechnerisch schwer zu fassen - unter anderem, weil das Ergebnis von der Unwägbarkeit abhängt, ob und wann jemand berufsunfähig wird. „Auf eine etwaige Steuerersparnis würde ich bei einer so existenziellen Absicherung nie bauen", sagt Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Er rät daher beim Invaliditätsschutz zu einer nicht steuerbegünstigten Standardpolice. Auf Werbeslogans wie „Steuervorteil schließt Rentenlücke" reagieren Vielverdiener aufgeschlossen. Tatsächlich rechnet sich die Rürup-Rente künftig für sie fast immer mehr als eine vergleichbare Privatrente. Der Vorteil ist um so größer, je maßvoller der Anleger im Ruhestand besteuert wird und je älter er bei Vertragsabschluss ist. Zudem bietet die Rürup-Rente allen Selbstständigen ohne Anspruch aus einer Pflichtversicherung die einzige Chance, mit staatlichen Subventionen vorzusorgen. Anders sieht es für Freiberufler und gut verdienende Angestellte aus: Sie schaufeln pflichtschuldigst oft knapp 12300 Euro jährlich in ein Versorgungswerk beziehungsweise in die gesetzliche Rentenkasse, allein oder mit ihrem Arbeitgeber. Auch das ist steuerlich begünstigt, bindet aber große Teile der absetzbaren 20000 Euro. Eine zusätzliche Sicherung lohnt für sie nur in Höhe des verbleibenden Freibetrags. Bei Arbeitnehmern mit gutem Verdienst beträgt er derzeit 7715 Euro, die Abgabenersparnis immerhin bis zu 2200 Euro. Die großzügige Förderung hat allerdings ihren Preis: Das Kapital liegt genauso fest wie in den gesetzlichen Kassen. Es ist unantastbar. Die Auszahlung ist nie auf einen Schlag abrufbar, sondern nur als Rente. Insofern stellt sich - Steuervorteil hin, Steuervorteil her - für Angestellte und Freiberufler die Frage, ob und wie viel Kapital sie zusätzlich zu ihrer Pflichtversorgung binden wollen. Die Knebelung ist radikal. Außer Einzahlen geht bei der Rürup-Rente fast nichts. Der Gesetzgeber definierte fünf Gebote: Das Sparkapital ist weder beleihbar, veräußerbar, übertragbar, vererbbar noch kapitalisierbar. „Dass sie die Verfügungsgewalt über ihr Geld aus der Hand geben sollen, schmerzt vor allem Selbstständige. Sie schätzen finanziellen Spielraum", sagt Dommermuth. Wie der innere Widerstreit zwischen dem Reiz des Steuersparens und der Freiheitsliebe ausgeht, entscheidet letztlich über den Verkaufserfolg der Rürup-Rente. Seinen Teil trägt der Gesetzgeber jetzt jedenfalls bei. Selten einmütig begrüßen Finanzdienstleister und Verbraucherschützer die neuen Regeln, die noch im November den Bundesrat passieren sollen. Auch der Professor ist zufrieden: „Eine Notwendigkeit für weitere Verbesserungen sehe ich nicht", sagt Ökonom Rürup. Auf die Frage, ob er stolz sei, dass die neue Versorgungsform seinen Namen trage, weicht er - wie bisher - aus: „Fragen Sie mich noch einmal in einem Jahr. Aber ich glaube, jetzt kann aus diesem Aber ich glaube, jetzt kann aus diesem Produkt etwas werden."
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