Versicherungsschutz für Beamte und Richter gegen das Risiko des Eintritts der Dienstunfähigkeit: Auf was kommt es bei der Konzeption des Versicherungsschutzes an?
Durch den Rückzug der staatlichen Versorgungsinstitutionen aus der Invaliditätsvorsorge, hat die Ersatzfunktion der privaten Invaliditätsversicherung in den letzten Jahren eine noch nie da gewesene Bedeutung erlangt. Fast jeder Versicherer bietet unter dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) entsprechenden Schutz an. Wegen der großen Vielfalt des Angebots mit beträchtlichen Unterschieden im Bedingungswerk, ist der Konsument - es sei denn er trifft eine vielleicht unglückliche Zufallsauswahl - darauf angewiesen sich über den Produkthorizont seines Hausversicherers hinaus zu informieren: Wegen der großen Bedeutung der BUV, haben sich nahezu alle renommierten Ratingagenturen der Bewertung von BUV-Produkten angenommen. Leider berücksichtigten diese Ratings bzw. Tests in Zeitschriften weniger das Konsumenteninteresse von Beamten, da diese bislang als gut versorgt galten. Zeitschriften wie Finanztest oder Capital befassen sich zwar sehr detailliert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch ohne einen besonderen Bezug auf die Bedürfnisse von Beamten oder gar Richtern zu nehmen - sieht man von gelegentlichen Bemerkungen in Fußnoten ab. Lassen Sie sich durch diese Tests nicht auf falsche Fährten bringen: Alle BU-Tests z.Zt. sind für Nichtbeamte gemacht auch der letzte Test von Finanztest.. Die von Finanztest entwickelte Checkliste zur Berufsunfähigkeitsversicherung s. Siehe Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung von Stiftung Warentest Finanztest Die dort aufgestellten Kriterien beziehen sich i.d.R. auf ein anderes Bedürfnisprofil und können nur hilfreich sein, wenn es um die Empfehlung einer Versicherung für Nichtbeamte geht. -Beamte, Telekombeamte, Telekom Beamte 1. Die Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Warum benötigen Beamte aber auch Richter eine eigene Definition der BU/DU? Achten Sie darauf, dass die Klausel nicht nur für Beamte gilt sondern auch für Richter. (s. BGH Entscheidung) In aller Regel erfordert das Bedingungswerk der BUV eine Indikation des begutachtenden Privatarztes von mindestens 50% BU. Die Entlassung eines Beamten wegen DU erfolgt nach der Bewertung der Kriterien des Dienstherrn nach dessen eigenen Maßstäben. Denn hier gilt die 50% Grenze nicht! Wird ein Beamter oder Richter wegen DU vom Dienstherrn entlassen, muss er zusätzlich zum Erlangen der privaten BU-Rente noch den med. Nachweis einer BU von mehr als 50% erbringen. Gelingt ihm das nicht, greift der Schutz nicht. Er muss also seine Dienstunfähigkeit zweimal beweisen! Dies muss nicht sein: a) Die Beamtenklausel im vorteilhaftestem Wortlauf . Einige wenige BU-Versicherer bieten Beamten in Abänderung der Bedingungen Sonderregelungen in Form der sog. Beamtenklausel an: Die zweifellos vorteilhafteste Definition "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit". Der Versicherer behält sich sich kein med. Nachprüfungsrecht vor. Auch Richter auf Probe sind eingeschlossen. Der Versicherer schließt sich vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zweiter med. Nachweis der BU ist nicht mehr erforderlich. Leider haben sich mit Ausnahme der DANV und der Hamburg-Mannheimer sämtliche Versicherer sich von dieser kundenfreundlichen Regelung verabschiedet.
Viele Versicherungen bieten keine „Dienstunfähigkeits-Klausel", worin der Begriff der Berufsunfähigkeit durch den der Dienstunfähigkeit ersetzt wird. Dies tun sie deshalb nicht, weil die Beurteilung der Dienstunfähigkeit von Beamten oft nicht allein auf Grundlage der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorgenommen wird. Vielmehr werden oft auch andere, subjektive Gesichtspunkte berücksichtigt. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist Ermessenssache des Amtsarztes. So kann es durchaus sein, dass allein die gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Dienstunfähigkeit begründen. Hier bekommen Sie den Top-Dienstunfähigkeitsschutz, der in seiner Definition nicht wie alle anderen Versicherer, die noch die Beamtenklkausel anbieten, die Zahlung der Rente davon abhängig machen, dass die Dienstunfähigkeit ausschließlich aus medizinischen Gründen verursacht ist.
b) Die vorgetäuschte Beamtenklausel: Im Gegensatz zur Beamtenklausel wie unter a) oben : Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung aus medizinischen Gründen in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen. Hier kann sich der Versicherer eine medizinische Nachprüfung vorbehalten. Er schließt sich also nicht ohne weiteres der Entscheidung des Dienstherrn an. Stellt der versicherer fest, dass außer med. Gründen noch andere subjektive Ursachen eine Rolle bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit gespielt haben, kann der Versicherer zusätzlich den medizinischen Nachweis einer BU von mindestens 50% vom Versicherten verlangen. Die Beamtenklausel entfaltet hier keine beweiserbringende Wirkung.
Die verschiedenen Dienstunfähigkeitsklauseln: Einige Anbieter haben ihre Dienstunfähigkeitsklausel nicht völlig aus Ihrem Vertragswerk gestrichen, sondern lediglich abgeschwächt. Um ausreichend abgesichert zu sein, sollte man einen Anbieter mit der oben beschriebenen vorteilhaftesten Form wählen. Es wird in der Regel zwischen folgenden drei Typen von Dienstunfähigkeitsklauseln unterschieden:
Typ 1 Echte und vollständige Dienstunfähigkeitskausel (DU-Klausel) oder Beamtenklausel mit der vorteilhaftesten Formulierung
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit." Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten vollen Schutz.
Typ 2 Echte unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel gültig nur für Lebenszeitbeamte
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Hier fehlt "die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit", sodass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbarer Nutzen geboten wird.
Typ 3 Unechte Dienstunfähigkeitsklausel "(1) Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. (2)Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1." Bei diesem Beispiel einer vorgetäuschten Dienstunfähigkeitsklausel gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Für Beamte, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind - weil sie theoretisch eine andere angemessene Tätigkeit ausüben könnten - besteht demnach keine ausreichende Absicherung.
Fazit
Vor diesem Hintergrund sollten Beamte ihre Versicherung nur bei einem Anbieter mit nicht vorgetäuschter Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Für Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf sollten darauf achten, daß die Klausel auch für sie gilt.
Viele Versicherungsgesellschaften haben ihre DU-Klausel um zahlreiche Einschränkungen erweitert so dass sowohl dem Verbraucher als auch dem nicht auf Dienstunfähigkeitsversicherungen spezialisierten Versicherungsvermittler schwer fällt alle Fallstricke zu erkennen.
2. Es muss sichergestellt sein, dass keine Verweisung droht! Die beste DU-Klausel nützt nichts, wenn der Versicherer sich die Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung noch ausüben könnte, offen lässt. Versicherer mit gutem Bedingungswerk verweisen zumindest dann nicht, wenn der Versicherte diese Tätigkeit tatsächlich nicht ausübt. (sog. abstrakte Nichtverweisung) oder er verweist überhaupt nicht, selbst dann nicht wenn die Verweistätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. (konkrete Nichtverweisung). Dies ist die vorteilhafteste Regelung die z.Zt. in Verbindung mit der Beamtenklausel nur noch von der DANV angeboten wird. Alle anderen Anbieter kennen nur die abstrakte Nichtverweisung.
In welchen Formen wird die Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten: 1. Als selbständige BUV. Diese Form wird nur von wenigen Versicherern angeboten. Die Angebote dieser selteneren Variante wird weiter eingeschränkt, wünscht man den (unbedingt empfehlenswerten) Schutz in Verbindung mit der Beamtenklausel. 2. Am häufigsten wird der BU-Schutz als Zusatzversicherung zu einer -Risikolebensversicherung -Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung angeboten. Welche Gestaltungsform ist für wen die Richtige? Welche Prioritäten sollten gesetzt werden? Alle Fachleute sind sich einig: Oberste Priorität sollte der frühzeitige Abschluss einer existenziell ausreichend hohen BU-Rente, bevor gesundheitliche Vorerkrankungen den evtl. Abschluss gefährden. Schon geringfügige Vorerkrankungen können zu Risikoausschlüssen und erheblichen Beitragszuschlägen führen oder den Abschluss gänzlich vereiteln.
Als Richtschnur bezüglich der Höhe einer BU-Rente: Es sollten mindestens 60-70% des letzten Nettoeinkommens abgesichert sein. Ist diese Lücke gefüllt und zusätzliche Liquidität vorhanden, kann diese zum Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge eingesetzt werden. Denn nach Erreichen der Altersgrenze enden die BU-Rente und - Schutz.
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