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BEAMTENVERSORGUNGSANALYSE Berechnung der Versorgungslücken
geboren am: 14.02.1954 Besoldungsdienstalter: 01.02.1975 Beginn der ruhegehaltfähigen Dienstzeit: 01.10.1974 Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des: 28.02.2019 Eintritt der Dienstunfähigkeit: 30.09.2006 Begründung des Beamtenverhältnisses: vor 1992
RUHEGEHALTFÄHIGE DIENSTZEIT ---------------------------
Rgf. Dienstzeit bei Alterspension ................ 38,23 Jahre Rgf. Dienstzeit bei Dienstunfall ............ 28,29 Jahre Rgf. Dienstzeit Freizeitunf./Krankh. ............ 30,76 Jahre
Ruhegehaltssätze (bitte WICHTIGE HINWEISE auf Seite 4 beachten.) bei Alterspension ........................... 71,68 % bei Dienstunfall ............................ 73,04 % bei Freizeitunf., Krankh., Dienstb. ......... 57,68 %
B i t t e b e a c h t e n: Ein Ruhegehaltssatz liegt unter 70%- Prüfen Sie, ob Monate nach § 14a BeamtVG angerechnet werden können. Siehe Grundangaben, Eingabefeld Monate § 14a.
DIENSTBEZÜGE VOR BEGINN DIENSTUNFÄHIGKEIT -----------------------------------------
Grundgehalt ................................. 2852,65 EUR + Familienzuschlag .......................... 105,28 EUR + kinderbez. Anteil Familienzuschlag ........ 180,10 EUR + ruhegehaltfähige Zulagen .................. 0,00 EUR + Überleitungszulage ........................ 0,00 EUR + sonstige Zulagen .......................... 0,00 EUR ------------- 3138,03 EUR
DIENSTBEZÜGE VOR BEGINN ALTERSRUHEGEHALT ----------------------------------------
Grundgehalt ................................. 2852,65 EUR + Familienzuschlag .......................... 105,28 EUR + ruhegehaltfähige Zulagen .................. 0,00 EUR + Überleitungszulage ........................ 0,00 EUR + nicht rgf. Zulagen ........................ 0,00 EUR ------------- 2957,93 EUR
ALTERSRUHEGEHALT ---------------- 71,68 % von 2909,86 EUR ..................... 2085,79 EUR (Dienstbezüge nach Anpassungsfaktor) ------------- Ruhegehalt .................................. 2085,79 EUR
Hinterbliebenenversorgung ------------------------- Witwengeld 60,00 % von 2085,79 EUR .......... 1251,47 EUR Hinterbliebenenversorgung ................... 1251,47 EUR
RUHEGEHALT BEI FREIZEITUNF., KRANKH., DIENSTB. ---------------------------------------------- 57,68 % von 2909,86 EUR ..................... 1678,41 EUR (Dienstbezüge nach Anpassungsfaktor) - Versorgungsabschlag ....................... 181,27 EUR + kinderbez. Anteil Familienzuschlag ........ 180,10 EUR ------------- Ruhegehalt .................................. 1677,24 EUR
Hinterbliebenenversorgung ------------------------- Witwengeld 60,00 % von 1497,14 EUR .......... 898,28 EUR + Halbwaisengeld je Kind 12% ................ 359,32 EUR Hinterbliebenenbezüge insgesamt ............. 1257,60 EUR höchstens jedoch 1497,14 EUR + kinderbezogener Anteil Familienzuschlag ... 180,10 EUR ------------- Hinterbliebenenversorgung ................... 1437,70 EUR
RUHEGEHALT BEI DIENSTUNFALL --------------------------- 73,04 % von 2957,93 EUR ..................... 2160,47 EUR + kinderbez. Anteil Familienzuschlag ........ 180,10 EUR ------------- Ruhegehalt .................................. 2340,57 EUR
Hinterbliebenenversorgung ------------------------- Witwengeld 60,00 % von 2160,47 EUR .......... 1296,28 EUR + Halbwaisengeld je Kind 30% ................ 1296,28 EUR höchstens jedoch 2160,47 EUR Hinterbliebenenbezüge insgesamt ............. 2160,47 EUR + kinderbezogener Anteil Familienzuschlag ... 180,10 EUR ------------- Hinterbliebenenversorgung ................... 2340,57 EUR
BERECHNUNG DER VERSORGUNGSLÜCKEN --------------------------------
Altersruhegehalt
Bezüge (Endstufe) ........................... 2957,93 EUR - Ruhegehalt ................................ 2085,79 EUR ------------- Versorgungslücke ............................ 872,14 EUR
Hinterbliebenenversorgung
Bezüge (Endstufe) ........................... 2957,93 EUR - Hinterbliebenenversorgung ................. 1251,47 EUR ------------- Versorgungslücke ............................ 1706,46 EUR
Ruhegehalt wg. Freizeitunf., Krankh., Dienstb.
laufende Bezüge ............................. 3138,03 EUR - Ruhegehalt ................................ 1677,24 EUR ------------- Versorgungslücke ............................ 1460,79 EUR
Hinterbliebenenversorgung
laufende Bezüge ............................. 3138,03 EUR - Hinterbliebenenversorgung ................. 1437,70 EUR ------------- Versorgungslücke ............................ 1700,33 EUR
Dienstunfall-Ruhegehalt
laufende Bezüge ............................. 3138,03 EUR - Unfall-Ruhegehalt ......................... 2340,57 EUR ------------- Versorgungslücke ............................ 797,46 EUR
Hinterbliebenenversorgung
laufende Bezüge ............................. 3138,03 EUR - Unfall-Hinterbliebenenversorgung .......... 2340,57 EUR ------------- Versorgungslücke ............................ 797,46 EUR
WICHTIGE HINWEISE -----------------
1. Die Berechnung wird aufgrund Ihrer Angaben unverbindlich er- stellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse können wir nicht übernehmen. Die verbindliche Feststellung der Versorgungsansprüche obliegt allein Ihrem Dienstherrn. 2. Falls Sie zusätzlich Renten- oder Erwerbseinkommen beziehen, kann sich Ihr von uns errechneter Anspruch vermindern. 3. Bei der Berechnung der Hinterbliebenenversorgung haben wir unterstellt, daß die Hinterbliebenen volle Ansprüche gemäß dem Beamtenversorgungsgesetz haben. 4. Bei der Errechnung der Versorgungslücken haben wir nicht be- rücksichtigt, daß die Pension steuerpflichtig ist.
5. Das Versorgungsänderungsgesetz 2001 sieht eine Absenkung des Ruhegehalts im Alter um insgesamt 4,33 % vor. Die Höchstver- sorgung wird dadurch von 75 % auf 71,75 % reduziert. Dies ge- schieht ab dem 01.01.2003 schrittweise in insgesamt 8 Schritten mittels Anpassungsfaktoren. Bei jeder allgemeinen Erhöhung der Versorgungsbezüge nach dem 31.12.2002 werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge durch An- passungsfaktoren um 0,54166 Prozentpunkte abgesenkt. Nach der 7. und vor der 8. allgemeinen Anpassung der Versorgungsbezüge wird der Versorgungsprozentsatz von 1,875 % pro ruhegehaltfähigen Dienstjahr auf 1,79375 % reduziert, sodass die Höchstversorgung nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren 71,75 % beträgt. Die Ab- senkung des Versorgungsniveaus betrifft aktive Beamte wie Ruhe- standsbeamte gleichermaßen. Siehe auch Detailberechnung. Folgende Anpassungsfaktoren liegen der Berechnung zugrunde. - Ruhegehalt bei Freizeitunfall, Krankheit, Dienstbeschädigung 3. Anpassungsfaktor i.H.v 0,98375 - Altersruhegehalt: 3. Anpassungsfaktor i.H.v 0,98375
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