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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung öffentlicher Dienst
Berufshaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften, wenn sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen und Aufgaben grob fahrlässig ihrem Dienstherren oder einem Dritten Vermögensschäden zufügen.
Arbeitsüberlastungen und die besonderen Schwierigkeiten dieser Berufe bringen es mit sich, dass trotz aller Sorgfalt immer wieder Vermögensschäden verursacht werden, die zu Haftpflicht- oder Rückgriffsansprüchen gegen den Verantwortlichen führen.
Beispiele aus der Schadenpraxis: Richter: Aufhebung von Beweisterminen ohne Abladung von Zeugen unrichtige Belehrung von Rechtsmittelfristen Fortsetzen des Prozesses ohne förmliche Aufnahme durch Insolvenzverwalter unrichtige Eintragung ins Grundbuch, Handels-, Güterrechts-, Vereinsregister Ernennung eines ungeeigneten Vormundes Erteilung eines falschen Erbscheines Staatsanwälte: falsche Auskunft über den Stand eines Strafverfahrens Bestellung von Zeugen zum falschen Termin unsachgemäße Presseinformation fehlerhafte Berechnung einer Haftdauer
Rechtspfleger und andere Beamte und Angestellte der Justiz: unrichtige Eintragungen in das Grundbuch, Handels-, Vereins- oder Schiffsregister Ausstellung eines Hypothekenbriefes, der nicht mit dem Grundbuch übereinstimmt Nichtbeachtung der zeitlichen Reihenfolge eingegangener Anträge Ausstellung eines falschen Erbscheines mangelhafte Prüfung der Schlussrechnung in Insolvenzsachen falsche Berechnung von Gehältern, Beihilfen oder Gebühren Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflicht Gerichtsvollzieher: verzögerliche Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verfrühte oder verspätete Pfandfreigabe Versteigerung trotz Einstellung der Zwangsvollstreckung verspätete Zustellung schuldhafter Verlust oder Beschädigung von Pfandgeschäften Sonstiger öffentlicher Dienst: Schäden, die der Versicherungsnehmer dem Dienstherrn unmittelbar zufügt: unrichtige Auslegung von Vorschriften unrichtige Berechnung von Reise- und Umzugskosten versehentliche Gewährung von Zulagen Frist- und Terminversäumnisse Nichtgeltendmachung von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen Verjährenlassen von Ansprüchen Schäden, die der Versicherungsnehmer einem Dritten unmittelbar zufügt: unrichtige Beratung Versehen in Steuerangelegenheiten unrichtige Beglaubigungen unberechtigte Verweigerung oder Entziehung von Konzessionen ungerechtfertigte Beschlagnahme verspätete Stillegung eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges unzulässige Betriebsschließung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungssummen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und Beiträge in EUR Versicherungssumme in EUR Jahresbeiträge 250000 200.000 100.000
Richter 88,80 76,80 48,00 _________________________________________________________________________ Beamte und Angestellte in leitender Funktion (Amtsleiter, Geschäftsführer von Körperschaften Mitgeschäftsführer 140,60 121,60 76,00 öffentlichen Rechts, Landräte, Kreisdirektoren usw.) ___________________________________________________________________________ Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte 140,60 121,60 76,00 ____________________________________________________________________________ Sonstige Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (Staatsanwälte, Rechtspfleger, 70,30 60,80 38,00 Bedienstete der Krankenkasse und Kirchen usw.)
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