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Empfehlung des BDV Verbraucherschutzorganisation Originaltext unten entnommen aus:
„Sollte generell bei Versetzung in den Ruhestand aufgrund einer Dienstunfähigkeit eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gewünscht sein, so kann dies über die zusätzliche Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden. Hier gibt es jedoch verschiedene Formulierungen. Nur die vollständige (echte) Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet den besten Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt und privilegiert sind. Bitte achten Sie auf folgende Formulierung: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit." Für Beamte auf Lebenszeit bestehen die geringsten Deckungslücken. Andere Beamtengruppen müssen genau prüfen, ob auch ihre Lebenssituation vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst wird. Sie sollten außerdem darauf achten, dass die Dienstunfähigkeitsklausel genau auf Ihre Tätigkeit abhebt und im Versicherungsfall eine unbefristete Berufsunfähigkeitsrente garantiert wird. Ansonsten kann der Versicherer die Rentenzahlung einstellen, wenn bei einer späteren Prüfung festgestellt wird, dass Sie theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden können (z. B. ein Streifenpolizist im Innendienst). Jedem Beamten mit Anspruch auf Versorgungsbezügen ist eine amtsabhängige Mindestversorgung von 35 % seiner individuellen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, mindestens aber 65 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 BBesG (amtsunabhängige Mindestversorgung) garantiert. Wichtig: Stellen Sie bei Ihrer Personalstelle einen "Antrag auf vorläufige Festsetzung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit unter Berücksichtigung aller Kann- und Sollzeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz". Vor allem für ältere Beamte, die nicht durchgehend im Beamtenverhältnis gestanden haben, ist es nach 20 und mehr Jahren oft sehr mühsam, die zur Berechnung und Anerkennung Ihres Ruhegehaltes notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Oft werden von der Versorgungsstelle aktuelle Bescheinigungen verlangt, die sich auf länger zurückliegende Zeiträume beziehen."
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