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richterversorgung.de Für Richter, Staatsanwälte und alle Beamten! Fon 0621/4546502 Kontakt
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Sie suchen als Beamter, Richter oder Soldat eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die auch den Namen verdient? Unser spezielles Angebot für Sie, das Sie in dieser Form nur hier bekommen! Lassen Sie es nicht zur Glückssache werden an den richtigen Berater zu gelangen.
Das kann ich Ihnen persönlich garantieren:
1. Auf Wunsch professionelle Ermittlung des Versorgungsbedarfs im Rahmen einer kostenlosen ausführlichen (16 Seiten) Ruhegehaltsberechnung für den Fall des Eintritts der Dienstunfähigkeit. Gerne auch in Form einer Onlineberatung. Sie sehen mich dann persönlich per Webkamera auf ihrem Bildschirm, während wir gleichzeitig per Telefon verbunden sind. (Ich kann Sie leider nicht sehen)
2. Eine individuelle Beitrags- und Bedingungsaufstellung aller (wirklich aller!!!) Anbieter von Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen unter Berücksichtigung ihres Eintrittsalters, der gewünschten Versicherungsdauer und der gewünschten Rentenhöhe, einschließlich aller Direktversicherer und Sonder-Gruppentarife mit Berufsklauseln. Weit über 100 Tarife ermittelt über Morgen & Morgen!
3. Hier bekommen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung und nicht eine Kapitalversicherung mit angebündelter DU-Versicherung (wie so oft aufgeschwatzt). Es sei denn Sie wünschen dies ausdrücklich.
4. Wir lassen Sie nicht in die „Gesundheitsfragen-Falle" tappen. Wir haben große Erfahrung damit, wie Versicherer die Vorerkrankungen beurteilen. Wir sagen Ihnen vor Antragstellung für beamte, ob Sie mit Zuschlägen, Ausschlüssen oder gar Ablehnungen zu rechnen haben. Schon ein unbedacht gestellter Antrag führt schnell zu einem Eintrag in die zentrale Hinweisdatei der Versicherer. Folge: Sie werden dann von allen anderen Versicherern abgelehnt, ohne dass man Ihren Fall nochmals individuell prüft.
5. Seltene Vorerkrankungen: Direkter telefonischer Zugang unter Umgehung der regulären Antragserfassung zu den Gesellschaftsärzten der versicherungsmedizinischen Abteilung der Versicherer. Faktisch anonyme Risikoprüfung noch am gleichen Tag möglich.
6. Hunderte Richter und Staatsanwälte haben seit über fünf Jahren ihren Schutz richterversorgung.de anvertraut. Seit zwei Jahren, nach großem Zuspruch, bieten wir diesen Schutz auch allen anderen Beamten an. Unten finden Sie weitere detaillierte Informationen
Für die Aussagen oben verbürge ich mich persönlich!
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berät Sie persönlich
Fon 0621/54933292
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Richard Damme
Initiator von Richterversorgung.de
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Die 2 unerlässlichen Mindestkriterien Darauf sollten Sie beim Abschluß von Berufsunfähigkeitsversicherungen unbedingt achten, wenn Sie als Beamter vor bösen Überraschungen gefeit sein wollen: Wenn diese Kriterien erfüllt werden, können Sie eigentlich nicht mehr viel falsch machen! Klicken Sie hier
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Test Berufsunfähigkeitsversicherungen von Finanztest Heft Juli 2007 07/07
Finanztest hat in seiner Juliausgabe 2007 92 Angebote von Berufsunfähigkeitsversicherungen -nicht Dienstunfähigkeitsversicherungen - getestet. Alle 3 Mindestkriterien werden nur von unserem Angebot erfüllt. Für Beamte und Richter macht nur der Abschluß von Angeboten mit der sog. Beamtenklausel einen Sinn. „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung In den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit." Der medizinische Nachweis der Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % entfällt, weil der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn wegen eingetretener Dienstunfähigkeit übernimmt. Andernfalls besteht das Risiko im Falle eingetretener DU keine Leistungen vom Versicherer zu bekommen, wenn der med. Nachweis einer BU von mehr als 50 % nicht gelingt. Von den 92 Angeboten bieten nur 10 Versicherer die Beamtenklausel an: Hier die Liste der 10 Versicherungsangebote mit der sog. Beamtenklausel: Testprodukt: Risikoversicherung mit 1000 € monatliche Berufsunfähigkeitsrente.Eintrittsalter 30 Jahre. Laufzeit: Risikodauer und Leistungsdauer Endalter 65. Zahlweise jährlich.
Unser DANV- Produkt konnte in diesen Test nicht einbezogen werden, da der Tarif nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden kann. Wir wollen deshalb hier den Vergleich anstellen: Unser Bedingungswerk geht zum Vorteil unserer Versicherten weit über die dort aufgestellten Kriterien hinaus: 1. Wir verweisen auch dann nicht, wenn der Versicherte die Verweistätigkeit tatsächlich ausübt, geschweige denn er übt die Tätigkeit nicht aus. Er kann soviel hinzuverdienen, wie es ihm möglich ist. 2. Unsere echte Dienstunfähigkeitsklausel für beamtete Juristen und Richter: Allein die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit löst den Versicherungsfall aus. Eine medizinische Nachprüfung findet nicht mehr statt. Die im Test darüber hinaus aufgestellten Mindestkriterien für die Note „Sehr Gut" werden von unserem Bedingungswerk ebenfalls erfüllt (s. Checkliste): Sechs-Monatsprognose - Anerkennung ab Beginn - Rückwirkende Zahlung - Stundung der Beiträge -Nachversicherungsgarantie über Dynamik - Rücktrittsrecht Frist 5 Jahre - Verzicht auf befristete Anerkennung - Verzicht auf § 41 VVG .
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Derzeit geltende Beamtenklauseln auf dem Markt
So sollte die Beamtenklausel nicht lauten: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird." siehe http://www.versicherungsombudsmann.de/708.html
Entscheidung des Ombudsmannes vom 31. Januar 2003 Aktenzeichen: 3290/2002-L Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Zur Auslegung einer Beamtenklausel Leitsätze: Hat der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen die Feststellung vollständiger Berufsunfähigkeit daran geknüpft, dass die versicherte Person als Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird, so hat der Versicherungsnehmer allein mit der Vorlage der Entlassungsurkunde den Eintritt des Versicherungsfalles nicht bewiesen. Er muss darüber hinaus beweisen, dass bei ihm tatsächlich Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Versicherer hat diesbezüglich ein eigenes Prüfungsrecht.
Signal-Iduna beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel nur Lebenszeitbeamte med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Ist die versicherte Person Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt sie als vollständig berufsunfähig, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze - aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allg. Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. § 4 e) Einreichen der Entlassungs- bzw. Ruhestandsversetzungs-Verfügung des Dienstherrn.
DBV Winterthur beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel nur Lebenszeitbeamte med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Bei Beamten auf Lebenszeit leisten wir auch, wenn der versicherte Beamte ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist und solange der Beamte Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes erhält. § 2 (1) Vertragsgrundlage 753 (1)- T04 Stand 01.2004
Debeka siehe Bedingungen 2008
BBV beschrankte Dienstunfähigkeitsklausel nur Lebenszeitbeamte med. Nachprüfungsrecht des Versicherers Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses … in den Ruhestand versetzt wird. Bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit gilt dies längstens für einen Zeitraum von 24 Monaten. Danach muss Berufsunfähigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 vorliegen, die der Versicherte zu beantragen und nachzuweisen hat. § 2 (5) Bed. für BUZ BBV L (01.2004)
Nürnberger med. Nachprüfungsrecht des Versicherers „...wenn die versicherte Personals Beamtin/Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist... und dazu wegen Dienstunfähigkeit im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist."
MV med. Nachprüfungsrecht des Versicherers "allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Universa med. Nachprüfungsrecht des Versicherers "Berufsunfähigkeit liegt bei Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern auch vor, wenn der versicherte Beamte oder Richter allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt bzw. allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit entlassen wurde. Bei Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern auf Probe, die allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit entlassen bzw. bei Beamten des öffentlichen Dienstes auf Widerruf, bei denen allein aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit das Beamtenverhältnis widerrufen wurde, erbringen wir ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entlassung bzw. des Widerrufs die versicherten Leistungen bis zum Ablauf des Monats in dem die versicherte Person stirbt oder die vertragliche Leistungsdauer endet, längstens jedoch für 36 Monate."
WWK med. Nachprüfungsrecht des Versicherers bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden
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