I. Lebensversicherung-Todesfallschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen für Jedermann
Ausführlichere Informationen zum Thema Risikolebensversicherung bzw. Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung Finden Sie auf http://www.risiko-lebensversicherung-ohne-gesundheitsfragen.de
Sonderregelung: Todesfallschutz ohne Gesundheitsprüfung oder Fragen Vorerkrankungen und Beruf spielen keine Rolle Tarif RAR, PAR, FGR als Risikozusatzversicherung: max. 60.000 € Todesfallsumme Endalter max. 65 Jahre
Bei Tod im ersten Jahr Zahlung 25% der Versicherungssumme (15000€) Bei Tod im zweiten Jahr Zahlung 50% der Versicherungssumme (30000 €) Bei Tod im dritten Jahr Zahlung 75% der Versicherungssumme (45000€) Bei Tod ab dem vierten Jahr Zahlung 100 % der Versicherungssumme (60000€)
Bei Einschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung in Form der Beitragsfreiheit erfolgt bei den Rententarifen FGR, PAR und RAR keine Gesundheitsprüfung unter folgenden Voraussetzungen: Höchsteintrittsalter 48 Jahre; Höchstbeitrag monatlich 250 € ; Karenzzeit 3 Jahre bei Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit wegen Krankheit; Bei unfallbedingter Dienstunfähigkeit wird sofort geleistet. Selbst schwerste Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Jeder wird versichert! Fragen Sie bitte an Kontakt
Einziger Anbieter auf dem Markt! II. Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen für alle Beamten über die Riester-Rente. Vorerkrankungen spielen keine Rolle!
Was passiert mit einer bestehenden Riester-Rente bei Eintritt der Dienstunfähigkeit? Der Status wandelt sich vom Arbeitnehmer zum Pensionär oder Ruhegehaltsempfänger. Der Ruhegehaltsempfänger verliert damit den Status der Riesterrentenberechtigung und verliert jegliche staatlich Förderung. Die Zulagen entfallen und die Riesterbeiträge können nicht mehr - wie vorher - von der Steuer abgesetzt werden. Bei nun geschmälertem Einkommen des Pensionärs müßten dann die Beiträge privat entrichtet werden. Der Beitrag würde zusätzlich steigen, weil die fehlenden Zulagen durch einen höheren Eigenbeitrag ersetzt werden müssten. Die Beiträge müssten also aus voll versteuertem Einkommen entrichtet werden. Später in der Rentenbezugsphase müsste dann die Rente nochmals zu 100% versteuert werden. Dies würde zu einer negativen Verzinsung der eingezahlten Beiträge führen. Ein wirtschaftlich unsinniger Vorgang! Dem Betroffenen bliebe nichts anderes übrig, als den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen und eine dadurch erheblich geminderte Riester-Rente in Kauf zu nehmen.
Als einziger Anbieter auf dem Markt können Sie über uns eine Riester-Rente mit Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Tritt dann die Dienstunfähigkeit ein zahlen wir eine Dienstunfähigkeitsrente bis zum Maximalalter von 67 Jahren in Höhe des Eigenbeitrags und aller Zulagen. Dies sind ab 2008 maximal 175 € monatlich oder 2100 € jährlich. Bei einer Rentenbezugsdauer von 20 Jahren kann der Betroffene also 42.000 € einstreichen. Diese Rente steht zur freien Verfügung und vermindert die durch die Frühpensionierung entstandene Versorgungslücke um 175 € monatlich. Welche von Beamten ausgeübten Berufe können versichert werden? Keine Berufzuschläge, keine Laufzeitbegrenzungen! Es können alle von Beamten ausgeübten Berufe ohne Einschränkung bis zu einer Versicherungs- und Leistungsdauer zum Alter von 67 Jahren versichert werden, Die sonst üblichen Einschränkungen (Zuschläge, verkürzte Laufzeit oder „Nichtversicherbarkeit bei Berufen mit erhöhtem Risiko (z.B. Polizei SEK Feuerwehr, Taucher, Kampfmittelräumdienst, Piloten) entfallen.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung, Gesundheitsfragen oder eine ärztliche Untersuchung oder spielen Vorerkrankungen eine Rolle? Nein, alle Beamten - auch zur Zeit Schwerkranke können sich versichern! Das gibt es nirgendwo. Um einen Mißbrauch von Personen zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten, die jetzt schon wissen, dass sie in den nächsten 3 Jahren wegen Dienstunfähigkeit ausscheiden, zu unterbinden gilt lediglich für krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit eine Karenzzeit von drei Jahren. Diese Karenzzeit gilt nicht für durch Unfall eingetretene Dienstunfähigkeit. Hier besteht Schutz vom ersten Tag an. Eine nach Ablauf der Karenzzeit eingetretene Dienstunfähigkeit ist voll versichert.
Kann der dienstunfähige Beamte auf eine Tätigkeit verwiesen werden? Nein, der wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzte Beamte gilt nicht nur als berufsunfähig, sondern auch als vollständig erwerbsunfähig. Dies schließt die Verweisung auf eine andere Tätigkeit aus. Gibt es ein Höchsteintrittsalter? Das Höchsteintrittsalter beträgt 54 Jahre
Wie wird der auf den DU-Schutz entfallende Beitrag für die Riesterrente steuerlich behandelt? Dieser Beitragsanteil wird steuerlich und von den Zulagen ebenso gefördert wie der übrige Riesterbeitrag. Die Förderung wird also dadurch nicht gemindert.
Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Dienstunfähigkeitsrente zu beantragen? Es gilt die echte und vollständige uneingeschränkte Beamtenklausel: Die Vorlage der Ruhestandsurkunde bei Lebenszeitbeamten oder bei Beamten auf Widerruf bzw. Probe genügt die Vorlage der Entlassungurkunde. Eine med. Nachprüfung der Ursachen der Dienstunfähigkeit findet nicht statt.
Angebot anfordern Kontakt
|