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Arbeitnehmer

Wer bietet die beste Rürup-Rente oder Basis-Rente?

Wichtig zu wissen! Sonderausgabenabzug im Rahmen der sog. Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft innerhalb einer Übergangsfrist, welches Recht günstiger ist, der Sonderausgabenabzug nach altem Recht vor 2005 oder das neue Recht nach dem Alterseinkunftegesetz ab 2005. Das alte Recht gilt also nach wie vor, wenn es günstiger ist!

Zuerst Riester und dann Rürup!
Rürup-Rente mit monatlichem Beitragsatz von 100 € berechnen

Der Arbeitnehmer (ledig)
versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung

1. Der Arbeitnehmer hat nach altem Recht seine Sonderausgabenhöchstbeträge,
allein über die Sozialversicherungsbeiträge  i.d.R. verbraucht:
Hier verpuffen nicht im Rahmen der Günstigerprüfung die ersten 4305 in eine Rürup-Rente investierten Euro, wie beim Selbständigen!

Der Arbeitnehmer hat i.d.R. mindestens 1500 € Beiträge an weiteren Vorsorgeaufwendungen  geleistet und damit hat er deren Höchstbetrag ausgeschöpft. Die kommen schnell allein über Haftpflicht- und Krankenversicherungsbeiträge zusammen.

Der Arbeitnehmer kann ab einem  Einkommen von 21.395 € in 2006 62% des Beitrags - (innerhalb der Höchstgrenzen) für die Basisrente vom ersten Euro an von der Steuer absetzen.

Der Abschluß der Rürup-Rente ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn vorher die Höchstförderung der Riesterrente in 2006 = 3% vom Bruttoeinkommen ausgeschöpft wurde. Die Riesterrente innerhalb der Höchsförderung ist noch vorteilhafter als die Rüruprente , da der Eigenbeitrag nicht zu 62% von der Steuer abgesetzt werden kann, sondern zu 100% ohne dabei andere Freibeträge anzutasten.

Ein solcher Arbeitnehmer, der in eine Rürup-Rente einzahlt profitiert vom ersten investierten Euro. Auch hier ist der Steuerspar-Effekt ist um so größer, je höher das Einkommen ist.

Selbst wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (5250 € monatlich), hat noch 7.715 € jährlich frei, um diese in eine Rürup-Rente investieren.
Davon sind in 2006 62 % = 4783 € absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von
42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von 2008 € und eine Förderquote von 26 %.

Da jedes Jahr 2% mehr abgesetzt werden können, nähert sich die Förderquote immer mehr dem Grenzsteuersatz. In 2025 entspricht die Förderquote dem Grenzsteuersatz.

Welche Beiträge muss ich leisten, um die höchstmögliche Steuerwirkung zu erreichen?

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