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Sie haben gegen das Risiko Berufs- oder Dienstunfähigkeit mit einer entsprechenden Versicherung vorgesorgt oder Sie planen es? Beamte
Dann sollten Sie den Schutz so gestalten, daß Sie die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen können. Wie das geht wird hier aufgezeigt:
Diese schon bestehende BU-Versicherung kann nach neuem Recht ab 2005 nicht mehr abgesetzt werden, da der neue Freibetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1500 € durch die übrigen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und andere Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel private Haftpflicht- und Risikoversicherungen) längst ausgeschöpft ist.
Dies ändert sich, wenn die BU-Versicherung der ersten Schicht der Altervorsorgeaufwendungen - der sog. Basisversorgung zugeordnet werden kann. Dort gelten wesentlich höhere Freibetrage 20000 € für Ledige und 40000 für Verheiratete. Die Beiträge sind für dieses Jahr zu 60% linear - ansteigend auf 100% in den nächsten 20 Jahren - steuerlich absetzbar. Danach lassen sich bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren einen heute 40-jährigen durchschnittlich 75% der Beiträge von der Steuer absetzen.
Hierzu ist eine Vertragsumstellung erforderlich: Ein Wechsel zur DANV ist angebracht da 1. Die Bedingungen wesentlich günstiger sind (echte Beamtenklausel, absolut keine Verweisung weder konkret noch abstrakt. ) 2. Günstigere Beiträge (Kalkulation nach den günstigeren Invalidisierungswahrscheinlichkeiten der Berufsstände) Dh. Nicht nur Steuerersparnis sondern auch Beitragsersparnis.
Rechenbeispiel:
1. Bisherige Regelung: Aufwand heute jährlich für eine BU-Versicherung 12x 50 € 600 € Keine Steuerersparnis - Beitrag ist voll aus dem versteuertem Einkommen zu bezahlen.
2. Integration der Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Basisversorgung. Basisversorgung setzt sich aus dem Beitragsanteil BU-Rente 600 € und der Basis-Altersrente für die mindestens der gleiche Beitrag ................................................................................ 600 € aufgewendet werden muß. Gesamter Aufwand........................................................................1.200 € In zwanzig Jahren Laufzeit können durchschnittlich 75% des Gesamtaufwands von 1200 € abgesetzt. Durchschnittlich können also 900 € abgesetzt werden Bei einem Grenzsteuersetz von 35 % ergibt sich Eine Steuerersparnis von 900x0,35...................................................315 €
Tatsächlicher Aufwand =1200-315 ergibt nur noch............................885 €
Durch eine eventuelle Beitragsersparnis bedingt durch Anbieterwechsel zur DANV kann nochmals der Aufwand verringert werden
Die Steuerersparnis beträgt schon hier - ohne Beitragsersparnis durch Anbieterwechsel - also mehr als die Hälfte des Beitrags der Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder anders ausgedrückt : Mit einem Mehraufwand von nur 285 € bekommt der Versicherte eine zusätzliche Altersrente, die er sonst nicht hätte. Ohne die „Rürup Integration" der BU - Versicherung, wären bei Nichteintritt der Berufsunfähigkeit alle Beiträge unwiderruflich verloren und ohne Steuervergünstigung gezahlt worden.
Wie der Steuervorteil genau aussieht können Sie sich in der
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