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Der Pensionär (Ledig)
bzw. Verheiratet und der Ehegatte hat enweder den gleichen beruflichen Status oder ist nicht berufstätig: Dann sind sämtliche  unten genannten Beträge  zu verdoppeln.

1. Beim Pensionär sind nach altem Recht seine Sonderausgabenhöchstbeträge einschließlich Vorwegabzug wieder frei . Auch kein fiktiver Beitrag zur Rentenversicherung mindert die Sonderausgabenhöchstbeträge von 20000 € für Ledige und 40000 für Verheiratete Pensionäre.
Viele wissen nicht:  Rüruprentenbeiträge sind auch nach altem Recht absetzbar!
Pensionäre können Versicherungsbeiträge und damit auch Rüruprentenbeiträge im Rahmen der Günstigerprüfung nach altem Recht vor 2005 bis 4402 € (3068 Vorwegabzug + 1334 €) zu 100% als Sonderausgaben absetzen. Darunter fallen auch die Beiträge zur Basisversorgung oder Rüruprente. Darüber hinaus sind 1334 € zur Hälfte absetzbar. Das alte (noch gültige) Recht bringt hier günstigere Ergebnisse, da hier in 2006 die Versicherungseiträge zu 100% abgesetzt werden können und nicht nur zu 62% gem. neuem Recht

Es ist kaum zu glauben: Gerade der Personenkreis der am besten abgesichert ist profitiert von der neuen Basisrente am meisten: Schaut man auf den frisch gebackenen Pensionär, dann ergibt sich für Ihn die Möglichkeit das Kapital seiner zur Auszahlung gekommenen Kapitalversicherungen die bereits steuerfrei ein und ausgezahlt worden sind erneut einzusetzen um die auf  die Pension und meistens auch andere Einkünfte zu zahlenden Steuern zu mindern. Um dann noch eins draufzusetzen: Die dann daraus resultierende Rente muß nicht so hoch versteuert werden, wie die Pension. Wer zwischen 2006 und 2010 in Pension geht dessen Rente wird zwischen 52% und 60% besteuert und nicht mit 100 % wie die Pension.

Fazit: Für Pensionäre sind die ersten 4402 (8804) € Versicherungsbeiträge auch für Rüruprente zu 100 % von der Steuer abziehbar. Was darüber hinaus investiert wird kann zu 62% abgesetzt werden. Das interessante ist, daß diese Einzahlungen per Einmalbeitrag geleistet werden können.

Es bietet sich auch an auf diese Weise steuerbegünstigt für die jüngere Ehegattin noch eine Altersrente abzuschließen.

Kapital, das ein Leben lang nach jeder Transaktion immer wieder Steuern einspart...


Kapitalversicherung im Alter 30 abgeschlossen...

Basisrente oder
Rürup-Rente
abgeschlossen

mit Alter 70 als Basis-Rente steuerprivilegiert ausgezahlt

steuerbegünstigt eingezahlt...

mit Alter 65 steuerfrei ausgezahlt...

mit Alter 65 steuerbegünstigt eingezahlt... 

oder

steuerbegünstigte Basis- Rente für die Ehefrau

bis zu 100% absetzbar schon in 2006
nach altem Recht das noch gültig ist!

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