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Auslaufmodell
Beamtenrundumversorgung

Kostenloser Pensionsberechnungsservice für Lehrer über den Online-Dienst "richterversorgung.de"

Erstvorstellung über den Schulleiterverband Schleswig Holstein
Beamte

Ab sofort steht dieser Dienst nicht nur Richtern und Staatsanwälten zur Verfügung, sondern auch beamteten Pädagogen. Auf Anregung von Richterehegatten, die selbst als Lehrer tätig sind, kam der Vorschlag, ob man den Service nicht auch für Lehrer öffnen könne. In Anbetracht der Tatsache, dass gerade Lehrer wegen der hohen psychischen Belastung in erhöhtem Maße aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzt werden - verbunden mit den damit hinzunehmenden Abstrichen bei der darauf folgenden Ruhegehaltsphase -  ergibt sich ein besonderes Bedürfnis, sich frühzeitig Klarheit über die zu erwartenden Ruhegehaltsansprüche zu verschaffen. Die ständige Veränderung des komplizierten Versorgungsrechts zuungunsten der Betroffenen in den letzten Jahren, aber auch die mit Sicherheit in Zukunft drohenden Verschlechterungen der Alimentation, machen eine ständige Kontrolle des eigenen Versorgungsniveaus erforderlich.

Wie kann man seine Ruhegehaltsansprüche berechnen lassen?
Hierzu sind die für die Beamtenlaufbahn relevanten Daten zu erheben und diese Daten an "richterversorgung.de" mittels beigefügtem Formular zu übermitteln.
Hier klicken Formblatt-Laufbahn
Aus Kostengründen bitte unbedingt um Angabe einer Email-Adresse, an die das 14-seitige Versorgungsgutachten einschließlich grafischer Darstellung der ermittelten Versorgungsansprüche geschickt werden soll. Das Gutachten enthält die Berechnung folgender Versorgungsansprüche:
Ruhegehalt - bei Erreichen der Regelaltersgrenze - bei Dienstunfähigkeit, verursacht durch Freizeitunfall und Krankheit - bei Dienstunfähigkeit, verursacht durch Dienstunfall - bei Erreichen der Antragsaltersgrenze mit 63 Jahren.

Auch ist das Wissen um die eigenen Ruhegehaltsansprüche Voraussetzung, um privat ergänzend vorsorgen zu können. Dies gilt insbesondere für die zusätzliche private Absicherung gegen das Risiko vorzeitiger Dienstunfähigkeit. Wegen des hohen Risikos des Eintritts der vorzeitigen Dienstunfähigkeit bei Lehrern hat sich die private Assekuranz mit wenigen Ausnahmen weitgehend aus der Absicherung dieses Risikos verabschiedet. Wenn überhaupt wird die Absicherung des DU-Risikos von Lehrern nur über eine Berufsunfähigkeitsversicherung - nicht über eine gebotene Dienstunfähigkeitsversicherung - ermöglicht. Dabei sind i.d.R. Einschränkungen hinsichtlich der Laufzeit und Risikodauer hinzunehmen.
Das bedeutet, der Versicherungsschutz endet meistens bereits vor der kritischen Zeit ab dem 55. Lebensjahr. Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet im Gegensatz zur Dienstunfähigkeitsversicherung, dass der Versicherte selbst durch ärztliches Gutachten eine Berufsunfähigkeit von mehr als 50% nachweisen muss. Die Anerkennung der Dienstunfähigkeit durch den staatlichen Dienstherrn hilft nicht weiter, da der Versicherer nicht an die Entscheidung des Dienstherrn auf Dienstunfähigkeit anknüpft. Die Versetzung eines Lehrers in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist also denkbar, ohne dass der Versicherer leisten muss, wenn der Versicherte nicht imstande ist eine Berufsunfähigkeit von mehr als 50% nachzuweisen. Eine solche Versicherung wird dem Namen nicht gerecht, weil sie nicht leisten muss, wenn der Schadenfall eingetreten ist.  Ganz anders verhält es sich bei der - nur von einer Hand voll Versicherern angebotenen sog. Dienstunfähigkeitsversicherung mit der vollständigen und echten  Beamtenklausel. Vollständig heißt: Nicht nur Lebenszeitbeamte genießen den Schutz, sondern auch Widerrufsbeamte und Beamte auf Probe. Echt heißt: Der Versicherer knüpft seine Leistungsentscheidung unwiderruflich an die Anerkennung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Mit der Ausnahme unseres Angebots behalten sich alle der wenigen Anbieter eine medizinische Nachprüfung vor, die in einem Nachsatz zur sog. Beamtenklausel folgt. Die  Dienstunfähigkeit muss ausschließlich aus medizinischen Gründen verursacht sein. Spielen noch andere Gründe eine Rolle z.B. arbeitsmarktpolitische Gründe, dann greift die Beamtenklausel nicht. Wir sind hier in der glücklichen Lage Ihnen das Bedingungswerk ohne med. Nachprüfungsrecht mit echter und vollständiger Beamtenklausel  mit Versicherungsschutz bis zum Alter 65 anbieten zu können. Wer bereits privat durch eine entsprechende Versicherung vorgesorgt hat, sollte unbedingt das Bedingungswerk seiner Versicherung auf diese Punkte hin untersuchen und gegebenenfalls hier ein Vergleichsangebot anfordern, will er nicht Gefahr laufen im Schadenfall leer auszugehen.   

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