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Unser Highlight: Einschluss des Pflegerisikos in die BU/DU-Versicherung jetzt möglich!
Gegen geringen Beitragszuschlag von nur ca. 5%! Tritt bei Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit noch Pflegebedürftigkeit ein, wird schon ab Pflegestufe I zusätzlich zur Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsrente eine lebenslange Pflegerente geleistet. Wer zusätzlich zur Berufsunfähigkeit pflegebedürftig wird, für den reichen die Leistungen aus der BU-Versicherung nicht mehr aus. Dieser Schutz ist nicht nur sinnvoll, sondern auch geboten. Der zusätzliche Beitragsaufwand ist minimal. Der daraus resultierende Schutz ist maximal
Die Leistungen betragen bei Pflegestufe III zusätzlich 100% der BU/DU-Rente Bei Pflegestufe II erhöhen sich die Leistungen um 50% Bei Pflegestufe II erhöhen sich die Leistungen um 25%
Der Schutz wird lebenslang auch nach Ablauf der BU/DU-Versicherung gewährt!
Ein besonderer medizinischer Nachweis ist nicht erforderlich, es genügt die Bestätigung der Einstufung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Es können maximal 2400 € Pflegerente versichert werden. Gleichzeitig ist auch damit die Berufsunfähigkeit nachgewiesen.
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