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Berufsunfähigkeitsversicherungen
Die meisten Bundesbürger sind mittlerweile überzeugt, dass es zusätzlicher privater Vorsorge bedarf, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Vergleichsweise wenige Verbraucher haben sich bislang aber darüber Gedanken gemacht, wie ihre Versorgung aussieht, wenn sie wegen Krankheit oder einem Unfall schon früher unfreiwillig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Dieses Risiko ist jedoch erschreckend hoch.
Nach der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger müssen vier von zehn Erwerbstätigen damit rechnen, vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig zu werden. Je nachdem, welcher Beruf ausgeübt wird, liegt das Risiko teils niedriger, teils aber erheblich höher. Vorherrschend sind zwar nach wie vor Verschleißkrankheiten bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten. Die stärkste Zunahme verzeichnen jedoch psychisch bedingte Beeinträchtigungen. In diesem Trend sinkt - ein Alarmsignal - auch das durchschnittliche Eintrittsalter für den unfreiwilligen Ausstieg aus dem Beruf.
Wer seine Arbeitskraft durch Krankheit oder einen Unfall verliert, hat zwar zumeist einen Anspruch auf eine gesetzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Voraussetzung dafür ist aber eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und eine mindestens 36 Monate lang währende Einzahlung in die Rentenversicherung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Insbesondere Berufsanfänger besitzen deshalb keinen gesetzlichen Schutz. Selbst wenn es von der Gesetzlichen Geld gibt, reicht dieses meistens nicht aus: In der Praxis beträgt die staatliche Invalidenrente im Durchschnitt nicht einmal 40 Prozent des früheren Nettoeinkommens. Ohne zusätzliche private Vorsorge droht dann der finanzielle Absturz in ein Leben auf Sozialhilfeniveau. Tatsächlich hat gegenwärtig jedoch nur ein Drittel der Erwerbstätigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Und selbst diese Minderheit ist zumeist nicht ausreichend versichert: Oftmals ist die vereinbarte Rente zu niedrig, um die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und früherem Arbeitseinkommen zu schließen. Vielfach würde nicht einmal eine Rente bezahlt, da der Versicherungsschutz lediglich darin besteht, dass die Prämien für eine verbundene Kapitallebensversicherung übernommen werden. Zudem sind die Vertragsbedingungen häufig so nachteilig formuliert, dass sich der Versicherer bei Eintritt von Berufsunfähigkeit womöglich aus der Leistungspflicht mogeln kann. Schließlich besteht oftmals zwar eine private Unfallversicherung. In 90 Prozent aller Fälle resultiert die Berufsunfähigkeit aber nicht aus einem Unfall, sondern aus einer Krankheit.
Während der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung meistens ein „Muss" ist, kann die Auswahl der konkreten Versicherung gerade in dieser Sparte nicht einfach anhand der Beitragshöhe erfolgen. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen Leistungen des Versicherers und insbesondere die im Vertragswerk enthaltenen Leistungsausschlüsse. Erst auf dieser Grundlage kann es dann um die Frage des Preis-Leistungsverhältnisses gehen.
Sich einen profunden Marktüberblick zu verschaffen, ist angesichts der Tarifvielfalt und der komplizierten Bedingungswerke allerdings alles Andere als einfach.

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